Fessenheim-1 stillgelegt

Am 22. Februar 2020 ist Block 1 des französischen Kernkraftwerks Fessenheim wie angekündigt endgültig vom Netz genommen worden.

25. Feb. 2020

Die Kernkraftwerkseinheit Fessenheim-1 im Elsass hat am 22. Februar 2020 seinen Betrieb nach 43 Jahren Laufzeit eingestellt. Block 2 soll am 30. Juni 2020 endgültig vom Netz genommen werden. Die Stilllegung der beiden Druckwasserreaktorblöcke erfolgt im Rahmen der mehrjährigen Programmplanung für Energie (Programmation pluriannuelle de l’énergie) der französischen Regierung. Die Planung sieht vor, den Anteil der Kernenergie am Stromverbrauch des Landes von derzeit 72% bis 2035 auf 50% zu verringern. Bis 2035 sollen dazu insgesamt 14 Einheiten vom Netz genommen werden.

Die Grundlage für die Verringerung des Kernenergieanteils im französischen Strommix bildet das Mitte 2015 von der Regierung verabschiedete Gesetz zur Energiewende für ein grünes Wachstum. Das Gesetz sieht neben der Anteilsreduktion auch eine Begrenzung der installierten Kernkraftwerksleistung auf 63,2 GW vor, was der Kapazität der bis zur Stilllegung von Fessenheim-1 in Betrieb stehenden 58 Einheiten entspricht. Diese Deckelung hatte zur Folge, dass die Inbetriebnahme von Flamanville-3 (1600 MW) mit der Ausserbetriebnahme der beiden 880-MW-Reaktoren von Fessenheim gekoppelt war. Das Bauprojekt von Flamanville-3 erfuhr aber wiederholt Verzögerungen. Seine Inbetriebnahme wurde zuletzt auf 2022 verschoben. Das Kernkraftwerk von Fessenheim wird somit vorzeitig vom Netz genommen.

Vor diesem Hintergrund reichte die EDF der Nuklearaufsichtsbehörde Autorité de sûreté nucléaire (ASN) und der Regierung Ende September 2019 einen Antrag zur Stilllegung des Kernkraftwerks Fessenheim ein. Die Regierung hatte zuvor mit der EDF vereinbart, dass der Staat die Betreiberin für die frühzeitige Stilllegung von Fessenheim mit knapp EUR 400 Mio. (CHF 425 Mio.) entschädigen wird. Das Unternehmen wird damit für Aufwendungen kompensiert, die aus der Schliessung des Werks entstehen. Die Aufwendungen betreffen Kosten für Nachbetrieb, Steuern, Rückbau und Personalumstrukturierung. Diese Kompensationszahlungen sollen in den ersten vier Jahren nach der Stilllegung ausgezahlt werden. Die EDF wird nach eigenen Angaben des Weiteren Ausgleichszahlungen für entgangene Erträge aus der Stromproduktion mit Fessenheim erhalten. Zur Berechnung werden die bisherigen Produktionsdaten des Standortes sowie Verkaufs- und Marktpreise beigezogen.

Am Standort Fessenheim knapp 25 km nordöstlich von Mulhouse stehen zwei Druckwasserreaktoreinheiten. Fessenheim-1 gab im April 1977 zum ersten Mal Strom ans Netz ab. Frankreich hatte damit seinen ersten Block der 900-MW-Baureihe in Betrieb genommen. Fessenheim-2 folgte im Oktober desselben Jahres.

Quelle

M.B. nach EDF, Medienmitteilung, 22. Februar 2020

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