Europäischer Erfolg vor US-Gericht für internationalen Handel

Der amerikanische Court of International Trade (CIT) hat die Klage der Urenco, der Eurodif und einer Gruppe von 19 amerikanischen Kernkraftwerksbetreibern gegen das US Department of Commerce gutgeheissen.

25. März 2003

Die Erhebung von Importabgaben auf schwach angereichertem Uran aus Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und den Niederlanden sei "nicht durch stichhaltige Beweise begründet" und "nicht rechtens". Die amerikanische Anreicherungsgesellschaft US Enrichment Corporation hatte 2001 beim Department of Commerce gegen den Import angereicherten Urans aus diesen europäischen Ländern Beschwerde eingelegt. Das Uran würde in den USA zu unfairen Preisen verkauft, die unter den Herstellungskosten lägen und die europäischen Anreicherungsunternehmen hätten staatliche Unterstützungszahlungen erhalten. Die Beschwerde wurde in der Folge von der US International Trade Commission gestützt und das Department of Commerce beschloss, auf den Importen Ausgleichsabgaben zu erheben. Gegen diesen Entscheid legten die Ur-enco, die Eurodif und 19 ihrer amerikanischen Kunden eine Gegenklage ein, die der CIT jetzt gutgeheissen hat. Der CIT begründete seinen Entscheid damit, die amerikanische Gesetzgebung sei im vorliegenden Fall gar nicht anwendbar, da nicht ein Handelsprodukt, sondern eine Dienstleistung - die Anreicherung - importiert werde. Auch seien die vorgebrachten Beweise, die Europäer lieferten unter den eigenen Gestehungskosten, nicht stichhaltig.

Quelle

P.B. nach NucNet, 26. März 2003

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