Europäische Kommission: staatliche Investitionen in den Bau von Paks II genehmigt
Die Europäische Kommission hat die staatliche Beihilfe für den Bau von zwei neuen Kernkraftwerkseinheiten am Standort Paks II genehmigt. Zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen hat sich Ungarn zur Umsetzung mehrerer Massnahmen verpflichtet.
Ungarn plant, zwei Kernkraftwerkseinheiten des Typs WWER-1200 als Ersatz für die vier bestehenden kleineren Einheiten am Standort Paks zu bauen. Die Europäische Kommission leitete im November 2015 eine Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die von Ungarn geplante Investition in diesen Kernkraftwerksneubau mit dem EU-Beihilfevorschriften in Einklang stehen.
Die beihilferechtliche Untersuchung der Kommission ergab jetzt, dass Ungarn eine niedrigere Rendite auf seine Investition akzeptieren würde als ein privater Kapitalgeber. Die Investition umfasst laut der Europäischen Kommission folglich eine staatliche Beihilfe. Die für Wettbewerbsfragen zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte: «Während unserer Prüfung hat die ungarische Regierung wesentliche Verpflichtungszusagen gemacht, sodass die Kommission die Investition nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigen konnte.»
Diese Verpflichtungszusagen zur Begrenzung möglicher Wettbewerbsverzerrungen auf dem ungarischen Energiemarkt umfassen drei Massnahmen:
- Um eine Überkompensierung des Betreibers von Paks II zu vermeiden, werden alle mit Paks II erzielten Gewinne dafür eingesetzt, um den Investitionsbetrag an Ungarn zurückzuzahlen oder um die normalen Betriebskosten von Paks II zu decken. Die Gewinne dürfen nicht für die Reinvestition in den Bau oder für den Erwerb zusätzlicher Erzeugungskapazität verwendet werden.
- Um eine Marktkonzentration zu vermeiden, wird Paks II funktional und rechtlich vom Betreiber des Paks-Kernkraftwerks – derzeit die MVM-Gruppe – sowie seinen etwaigen Nachfolgern oder sonstigen in Staatseigentum stehenden Energieunternehmen getrennt sein.
- Um Marktliquidität zu gewährleisten, wird Paks II mindestens 30% seiner gesamten Stromerzeugung an die offene Strombörse verkaufen. Der verbleibende Teil der Gesamtstromerzeugung von Paks II wird von dem Kraftwerk zu objektiven, transparenten und nicht diskriminierenden Bedingungen im Wege von Auktionen verkauft.
Gesondert von der Untersuchung zur Finanzierung des Projekts schloss die Kommission im November 2016 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn ab, das die Vereinbarkeit des Paks-Ausbau mit den EU-Auftragsvergabevorschriften betraf. Sie kam zum Schluss, dass Ungarn bei der Vergabe des Neubauauftrags an Russland für Paks II keine europäischen Bestimmungen verletzt habe.
Quelle
M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 6. März 2017
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