Europäische Kommission genehmigt Belgiens Kernkraftwerksunterstützung

Die Europäische Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die belgischen Pläne zum Ausgleich der potenziellen Finanzrisiken, die mit dem langfristigen Betrieb der drei Kernkraftwerkseinheiten Tihange-1 sowie Doel-1 und Doel-2 einhergehen, mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind.

31. März 2017

2014 und 2015 schloss die belgische Regierung mit der Engie-Electrabel SA und der EDF Belgium SA zwei Vereinbarungen zur Verlängerung der Laufzeit ihrer Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und Doel-2 sowie Tihange-1. Diesen Vereinbarungen zufolge verpflichteten sich die Unternehmen in den nächsten zehn Jahren zu Investitionen von rund EUR 1,3 Mrd. (CHF 1,4 Mrd.). Im Gegenzug dazu genehmigte die Regierung die Verlängerung der Betriebsbewilligungen bis 2025. Sollte Belgien beschliessen, die Einheiten vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist vom Netz zu nehmen, die von den Eigentümern zu entrichtende Kernenergiesteuer zu erhöhen oder andere wirtschaftliche Parameter der Vereinbarungen zu ändern, so würden die beiden Unternehmen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Solche Garantien erachtet Belgien als notwendig, um die langfristigen Investitionen der Unternehmen abzusichern. Die EU verlangt jedoch, dass öffentliche Mittel zur Unterstützung von Unternehmen mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar sind. Die Europäische Kommission gab am 17. März 2017 bekannt, dass die geplanten Unterstützungsmassnahmen mit diesen Vorschriften im Einklang stehen.

Laut der Kommission verschaffen die Investitionsgarantien der Engie-Electrabel und der EDF Belgium zwar einen wirtschaftlichen Vorteil, der über das hinausgeht, was ihnen nach allgemeinem belgischen Recht zugestanden hätte. Aber Belgien habe nachgewiesen, dass die Massnahmen unverhältnismässige Verzerrungen auf dem belgischen Energiemarkt vermeiden würden. Engie-Electrabel wird verpflichtet sein, jährlich ein Volumen auf den regulierten Strommärkten zu verkaufen, das dem Anteil der Engie-Electrabel an der Jahreserzeugung von Tihange-1 sowie Doel-1 und Doel-2 entspricht. Dadurch werde die Liquidität auf den belgischen Strommärkten gewährleistet und der Wettbewerb zwischen den Stromanbietern weiter erhöht. Auf dieser Grundlage habe die Kommission die Massnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

Kernenergieausstieg bis 2025

Doel-1 und -2 (PWR, 433 MW) gehören der Engie-Electrabel und Tihange-1 (PWR, 962 MW) der Engie-Electrabel und der EDF Belgium. Doel-1 ist seit 1974 in Betrieb, Doel-2 und Tihange-1 seit 1975. Im Juli 2012 hatte die belgische Regierung beschlossen, schrittweise bis 2025 aus der Kernenergie auszusteigen. Diesen Plänen zufolge hätten Doel-1 und Doel-2 bereits 2015 vom Netz gehen müssen. 2015 einigte sich die Regierung mit der Engie-Electrabel auf eine Laufzeitverlängerung für Doel-1 und -2 um zehn Jahre.

In Belgien sind insgesamt sieben Einheiten in Betrieb. Laut dem gegenwärtig gültigen Gesetz steigt Belgien bis 2025 aus der Kernenergie aus. Doel-3 soll demnach 2022 vom Netz, Tihange-2 ein Jahr später sowie Doel-4 und Tihange-3 – gleich wie Doel-1, Doel-2 und Tihange-1 – im Jahr 2025.

Quelle

M.A. nach Europäische Kommission, Medienmitteilung, 17. März 2017

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