Europäische Kommission bewilligt Darlehen an Hochflussreaktor Pallas
Die Europäische Kommission hat am 17. Juli 2013 ein Darlehen in Höhe von EUR 80 Mio. (CHF 100 Mio.) genehmigt, mit dem die Niederlande den Bau des neuen Mehrzweck-Hochflussreaktors Pallas in Petten unterstützen wollen. Die Kommission ist zu dem Schluss gelangt, das Darlehen stehe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang.
Die Niederlande beabsichtigen, ein Darlehen in Höhe von maximal EUR 80 Mio. (CHF 100 Mio.) zur Deckung der erwarteten Ausgaben in der ersten Phase des Forschungsreaktor-Projekts Pallas in Petten zu gewähren. Der neue Reaktor wird ab 2023 den bestehenden Hochflussreaktor HFR in Petten ersetzen, der 1961 in Betrieb ging und dessen Lebensdauer sich dem Ende nähert. Der HFR deckt derzeit einen Grossteil der europäischen Nachfrage nach medizinischen Radioisotopen für die Diagnose und Behandlung verschiedener Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Krankheiten und Hirnerkrankungen. Das Pallas-Projekt war ursprünglich eine Initiative der Nuclear Research and Consultancy Group BV (NRG) – der Betreiberin des HFR – und sah keine öffentliche Finanzierung vor. In Anbetracht der beträchtlichen Risiken, insbesondere in der Anfangsphase des Projekts, schaffte es die NRG nicht, ausreichend private Finanzmittel zu beschaffen.
Laut Kommission ist der Bau eines neuen Reaktors von entscheidender Bedeutung, um langfristig die Versorgung mit medizinischen Radioisotopen im Interesse aller europäischen Patienten sicherzustellen. Darüber hinaus verfolge das Pallas-Projekt auch andere Ziele von gemeinsamem Interesse.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die geplante staatliche Beihilfe ein geeignetes Instrument darstelle, um diese Ziele zu erreichen, und darüber hinaus einen Anreizeffekt ausübe, da sie die Wahrscheinlichkeit erhöhe, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt auch private Investoren am Pallas-Projekt beteiligen. Gleichzeitig sei die Beihilfe verhältnismässig, da sie nur einen kleinen Teil der für den Bau des neuen Reaktors insgesamt benötigten Finanzmittel ausmache und nach Übernahme des Projekts durch private Investoren zurückgezahlt werde. Dies beschränke die möglichen negativen Auswirkungen der geplanten Beihilfe auf den Wettbewerb auf ein Minimum und gewährleiste einen Betrieb des Reaktors nach kaufmännischen Grundsätzen und ohne beihilfebedingte Verzerrungen.
Quelle
M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 17. Juli 2013