EU verabschiedet Fünftes Rahmenprogramm
Nachdem am 17. November 1998 zwischen dem Europaparlament und dem Forschungsministerrat der EU eine grundsätzliche Einigung über das Fünfte Rahmenprogramm, das EU-Programm zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung im Zeitraum 1999–2002, erzielt worden war, konnte der Ministerrat Ende Dezember 1998 seine endgültige Zustimmung geben.
Eine erste Übersicht über die Prioritäten und Zuwendungen im Rahmen des fast Euro 15 Mrd. schweren Vorhabens ist inzwischen verfügbar. Im Vergleich zum Vierten Rahmenprogramm wurden die Fördermittel um 4,6% erhöht. Einzelheiten wird die zuständige EU-Kommissarin, Edith Cresson, am 25./26. Februar 1999 anlässlich einer Informationsveranstaltung in Essen bekanntgeben. Die Schweiz nimmt gemäss einem besonderen Abkommen am Programm auch teil, doch nicht gleichberechtigt und nur projektweise.
Das Fünfte Rahmenprogramm zeichnet sich durch eine neue Struktur aus. Es ist in vier thematische Programme (Lebensqualität, Informationsgesellschaft, nachhaltiges Wachstum, Energie-Umwelt) und drei horizontale Programme (Gemeinschaftsforschung, Innovation und KMU, Humanpotential und sozioökonomisches Wissen) eingeteilt. Zusätzlich werden die Gemeinschaftlichen Forschungszentren (Ispra, Karlsruhe, Petten) mit Beiträgen für "direkte Aktionen" bedacht. Zur Beurteilung der Projekte und Gesuche wurde eine neue Struktur mit Expertengruppen beschlossen.
Für die Energie- und Nuklearforschung von besonderem Interesse sind die Förderung der Fusionsforschung im Rahmen des Euratom-Vertrags mit Euro 788 Mio. als grösstem Einzelprojekt auf diesem Gebiet und die Beiträge im Rahmen des vierten Programmthemas (Euro 1026 Mio. für saubere, erneuerbare Energien und rationellen Energieeinsatz) sowie die weiteren Programme im Rahmen des Euratom-Vertrags: Euro 142 Mio. für Schlüsselprojekte zur Kernspaltung, Euro 122 Mio. für direkte Aktionen zur Verbesserung der nuklearen Sicherheit, Euro 138 Mio. für die Nonproliferation und Euro 21 Mio. für die Bewirtschaftung der radioaktiven Abfälle.
Quelle
P.B. nach Mitteilungen der EU-Generaldirektion XII vom 19. November und 22. Dezember 1998 sowie vom 26. Januar 1999