EU-Kommission will Stilllegung von Ignalina und Bohunice finanziell unterstützen

Im Rahmen der finanziellen Vorausschau (2007-2013) schlug die Europäische Kommission am 29. September 2004 die Rechtsakte vor, die erforderlich sind, um die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für die Stilllegung von vier Kernkraftwerken in den zwei neuen Mitgliedstaaten Litauen und Slowakei auch nach 2006 fortzusetzen.

28. Sep. 2004

Der Rückbau kerntechnischer Anlagen verursacht erhebliche Kosten, die sich auf einen sehr langen Zeitraum verteilen. Die Kommission fordert nun den Rat auf, den von der EU eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und einen Gemeinschaftsbeitrag von insgesamt EUR 1,052 Mrd. für den Zeitraum 2007-2013 zu genehmigen.
Entsprechend den zum Zeitpunkt des EU-Beitritts eingegangenen Verpflichtungen muss Litauen Block 1 des Kernkraftwerks Ignalina vor dem Jahr 2005 und Block 2 bis spätestens zum 31. Dezember 2009 abschalten. Die Slowakei muss Block 1 des KKW Bohunice bis zum 31. Dezember 2006 und Block 2 bis zum 31. Dezember 2008 abgeschaltet haben. Die EU hat sich ihrerseits dazu verpflichtet, zur Unterstützung der Rückbaumassnahmen einen finanziellen Beitrag zu leisten. Diese Zusagen hat sie für den Zeitraum 2004-2006 zum Teil bereits erfüllt. Nun müssen im Einklang mit der Beitrittsakte die notwendigen rechtlichen Instrumente geschaffen werden, aufgrund derer sie im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 2007-2013 ihre Verpflichtungen weiterhin erfüllen kann.
Angesichts der veranschlagten Kosten und der Möglichkeiten der beiden genannten Staaten schätzt die Kommission die Höhe des für den Zeitraum 2007-2013 erforderlichen Zuschusses der Gemeinschaft auf EUR 815 Mio. für Litauen und EUR 237 Mio. für die Slowakei. Die im Rahmen dieser Unterstützung finanzierten Massnahmen müssen selbstverständlich dem Rückbau der kerntechnischen Anlagen dienen. Man plant jedoch, sich nicht nur auf technische Aspekte zu beschränken, sondern auch andere Bereiche wie die Energieversorgungssicherheit und soziale Aspekte (z. B. die anderweitige Beschäftigung des Kraftwerkspersonals) zu berücksichtigen.

Quelle

D.S. nach EU, 29. September 2004

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