EU-Kommission untersucht Grossbritanniens Kernenergieförderung
Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die von Grossbritannien angemeldeten Fördermassnahmen für Bau und Betrieb des geplanten Kernkraftwerks Hinkley Point C mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
Die EU-Kommission will prüfen, ob die von der britischen Regierung geplanten Einspeisetarife, mit denen dem Betreiber des Kernkraftwerks Hinkley Point C trotz schwankender Grosshandelspreise stabile Einnahmen während 35 Jahren gesichert werden sollen, im Einklang mit dem EU-Beihilferecht steht. Konkret wird die Kommission bewerten, ob der Bau eines Kernkraftwerks nicht auch unter Marktbedingungen ohne staatliches Eingreifen hätte erfolgen können. Die Gesamthöhe der geplanten staatlichen Unterstützung könnte sich je nach Marktlage und Strompreisentwicklung auf bis zu GBP 17 Mrd. (CHF 25 Mrd.) belaufen.
Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: «Das Vereinigte Königreich hat einen Mechanismus angemeldet, der ausdrücklich Investitionen in die Kernenergie anziehen soll. Es handelt sich um eine komplexe und aussergewöhnlich umfangreiche Massnahme. Die Kommission muss ihre Auswirkungen auf den Energiemarkt im Vereinigten Königreich und auf den Energiebinnenmarkt der EU daher sorgfältig prüfen und fordert alle Beteiligten zur Stellungnahme auf.»
Die Durchführung der Untersuchung wird auch als Präzedenzfall für künftige Beihilfefällen, die staatliche finanzielle Unterstützung für Kernkraftwerke, dienen, da die Europäische Kommission bisher kein solcher Fall geprüft hat. Die Untersuchung hat keine formelle Frist.
Quelle
M.A. nach EU-Kommission, Medienmitteilungen, 18. Dezember 2013