EU-Kommission untersucht Areva-Staatshilfe
Die Europäische Kommission hat ein Verfahren eingeleitet, um zu untersuchen, ob die französische Areva-Gruppe durch die geplante Staatsunterstützung einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil erhält.
Die mehrheitlich vom französischen Staat kontrollierte Areva-Gruppe befindet sich seit mehr als fünf Jahren in finanziellen Schwierigkeiten. Im April 2016 meldete Frankreich einen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur finanziellen Sanierung der Gruppe bei der Europäischen Kommission an. Der Plan umfasst eine staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalerhöhung von EUR 4 Mrd. (CHF 4,3 Mrd.). Ferner ist eine Konzentration auf den Kernbrennstoffkreislauf durch verschiedene Veräusserungen und die Aufgabe bestimmter Tätigkeiten vorgesehen.
Die Europäische Kommission hat nun zu prüfen, ob der Umstrukturierungsplan die langfristige Rentabilität des Unternehmens wiederherstellt, sodass die Areva künftig ohne Zuführungen öffentlicher Mittel wirtschaften kann. Damit soll verhindert werden, dass das Unternehmen wiederholt um staatliche Hilfe ersucht, anstatt aus eigener Kraft am Markt zu bestehen. Die Kommission muss sich auch vergewissern, dass die Gruppe tatsächlich und in ausreichendem Mass zu den Kosten ihrer Umstrukturierung beiträgt. Schliesslich muss die Kommission untersuchen, ob die von Frankreich geplanten Massnahmen zur Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen in einem angemessenen Verhältnis zu den durch die Beihilfe verursachten Verzerrungen stehen.
Quelle
M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 19. Juli 2016