EU-Kommission billigt Areva-Restrukturierungsplan

Die von Frankreich geplante Kapitalzuführung von EUR 4,5 Mrd. an die Areva SA ist mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar. Dies hat die Europäische Kommission am 10. Januar 2017 mitgeteilt.

23. Jan. 2017

Im April 2016 meldete Frankreich einen Umstrukturierungsplan zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und zur finanziellen Sanierung der zu 86,5% staatlich kontrollierten Areva zur Prüfung bei der Europäischen Kommission an. Der Plan umfasst eine staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalerhöhung von EUR 4,5 Mrd. (CHF 4,8 Mrd.). Ferner ist eine Konzentration auf den Kernbrennstoffkreislauf durch verschiedene Veräusserungen und die Aufgabe bestimmter Tätigkeiten vorgesehen.

Es steht den EU-Mitgliedstaaten frei, den von ihnen bevorzugten Energiemix zu wählen. Die Kommission hat jedoch im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften sicherzustellen, dass der Wettbewerb im Binnenmarkt durch staatliche Förderungen nicht übermässig verfälscht wird. Deshalb leitete sie im Juli 2016 eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die dem Umstrukturierungsplan von Areva zugrunde liegenden Annahmen realistisch sind, sodass die Gruppe in der Lage sein wird, langfristig ohne weitere staatliche Unterstützung rentabel zu wirtschaften.

Die Untersuchung der Kommission ergab, dass die Gruppe aufgrund von Arevas Rückzug aus dem Kernreaktorgeschäft in der Lage sein wird, sich auf ein klar abgegrenztes und rentables Geschäft im Bereich des Kernbrennstoffzyklus zu konzentrieren. Dies gehe aus den Finanzprognosen der neugegründeten Gruppe hervor. Laut Kommission wird die vollständige Veräusserung des Reaktorgeschäfts der Areva die Tätigkeiten der Gruppe in der Kernenergie erheblich reduzieren und damit die durch die staatliche Unterstützung bedingten Verfälschungen des Wettbewerbs begrenzen. Eine wettbewerbsfähiges Areva werde auch zur Sicherung der Uranversorgung Europas beitragen.

Die Kommission stellte ferner fest, dass die Areva einen erheblichen Teil der Umstrukturierungskosten durch Einnahmen aus geplanten Veräusserungen von Vermögenswerten finanzieren wird, unter anderem aus der Veräusserung des Reaktorgeschäfts der Areva (New Areva NP) an die französische Electricité de France (EDF). Dieser Beitrag sei von einer Prüfung nach den EU-Fusionskontrollvorschriften abhängig. Ferner ist er an das positive Ergebnis der Tests gebunden, die auf Ersuchen der französischen Autorité de sûreté nucléaire (ASN) an dem von Areva gebauten Druckwasserreaktor Flamanville-3 durchgeführt werden. Bis dahin darf die Umstrukturierungsbeihilfe nicht ausgezahlt werden. Daher hat die Kommission auch ein Darlehen des französischen Staates an Areva in Höhe von EUR 3,3 Mrd. (CHF 3,5 Mrd.) genehmigt. Mit diesem Darlehen soll der Liquiditätsbedarf der Areva überbrückt werden, bis die Kapitalzuführung vorgenommen werden kann.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: «Der heutige Beschluss macht den Weg frei für eine nachhaltige Zukunft für Areva, die auf einem tragfähigen Umstrukturierungsplan beruht. Der Plan erzielt ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der Steigerung von Arevas Wettbewerbsfähigkeit und der Begrenzung etwaiger Wettbewerbsverzerrungen durch die staatliche Beihilfe.»

Im November 2016 hatten die Areva und die EDF ein Abkommen zur Übernahme des Reaktorgeschäfts – New NP genannt – für EUR 2,5 Mrd. (CHF 2,7 Mrd.) unterzeichnet. Die Aktivitäten im Brennstoffkreislauf werden zur neuen Areva-Tochtergesellschaft namens NewCo überführt.

Bis zum Ende der Umstrukturierung im Jahr 2019 wird Frankreich der Kommission regelmässig Fortschrittsberichte vorlegen.

Quelle

M.A. nach EU-Kommission, Medienmitteilung, und Areva, Medienmitteilungen, 10. Januar 2017

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