EU-Kartelluntersuchung in Sachen NDA

Die EU-Kommission hat ein formelles Untersuchungsverfahren gegen die britische Regierung eingeleitet.

30. Nov. 2004

Sie will damit abklären, ob die bevorstehende Gründung der staatlichen United Kingdom Nuclear Decommissioning Authority (NDA) im Einklang mit den EU-Verträgen erfolgt und nicht unerlaubte, wettbewerbsverzerrende Staatshilfe fliesst. London kündigte die Pläne zur Schaffung der NDA im April 2003 an und sieht vor, dass diese öffentliche Körperschaft ihre Arbeit am 1. April 2005 aufnimmt. Die NDA soll alle Altlasten aus der Frühzeit des kommerziellen britischen Kernenergieprogramms übernehmen. Inhaber sind heute die British Nuclear Fuels pic (BNFL) und die United Kingdom Atomic Energy Authority (UKAEA). Die NDA wird mit staatlichen finanziellen Mitteln für die endgültige Stilllegung und Beseitigung der Altanlagen sorgen. Die EU-Kommission macht nun geltend, dass eine entschädigungslose Übernahme der Altlasten durch die NDA die BNFL von Verpflichtungen entbinde, für die sie gemäss dem Verursacherprinzip vermutlich selber hätte aufkommen müssen. Sollte dies tatsächlich zutreffen, würde die BNFL einen Zuschuss erhalten, der nur nach vorangehender Zustimmung der EU-Wettbewerbsbehörde statthaft wäre. Angesichts der Komplexität und Erstmaligkeit des Falls sowie der Höhe des möglichen Zuschusses hält die Kommission eine vertiefte Untersuchung mit Anhörung aller Parteien für notwendig, bevor sie einen Entscheid fällen kann.

Quelle

P.B. nach EU-Pressemitteilung, 1. Dezember 2004

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