EU genehmigt British-Energy-Restrukturierung unter Auflagen
Die EU-Kommission hat das Restrukturierungs-Massnahmenpaket für die British Energy (BE) genehmigt, um "den Weg für das Überleben der Kernenergiegruppe zu ebnen".
Nachdem sich die EU-Wettbewerbsbehörde in der Vergangenheit gegenüber Massnahmen der britischen Regierung zur finanziellen Sanierung des im Staatsbesitz stehenden Elektrizitätsunternehmens kritisch gezeigt hatte, ist sie jetzt zufrieden: Die neue BE-Struktur stelle sicher, dass die erhaltenen Beihilfen ausschliesslich zur Finanzierung der künftigen Stilllegung von Kernkraftwerken verwendet werden. Damit seien die Wettbewerbsregeln eingehalten.
Gemäss dem umfassenden Restrukturierungspaket wird die BE die nukleare Stromerzeugung von allen anderen Tätigkeiten abtrennen. Der Betrieb der acht Kernkraftwerke wird in eine selbständige Geschäftseinheit überführt, die allein die Beihilfen entgegennehmen darf. Die beiden anderen neuen Geschäftseinheiten - Betrieb des einzigen nichtnuklearen Kraftwerks und der Direktverkauf elektrischer Energie an Grossabnehmer -sind von jeder Beihilfe ausgeschlossen. Entsprechend den EU-Auflagen darf die BE im Weiteren während sechs Jahren ihre Produktionskapazität nur mit Kraftwerken auf der Grundlage erneuerbarer Energien erhöhen. Schliesslich ist es ihr während fünf Jahren verwehrt, beim Direktverkauf von Energie die Konkurrenten preislich zu unterbieten.
Quelle
P.B. nach EU-Medienmitteilung und NucNet, 22. September 2004