EU einigt sich bei nuklearem Stresstest – Schweiz dabei

EU-Energiekommissar Günther Oettinger hat am 25. Mai 2011 den geplanten Stresstest vorgestellt, auf den sich die Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (European Nuclear Safety Regulators Group, Ensreg) und die EU-Kommission zuvor geeinigt hatten. Demnach sollen alle bestehenden und geplanten Kernkraftwerke in der EU daraufhin geprüft werden, ob sie Naturkatastrophen und menschlichem Versagen standhalten. Terroristische Angriffe sind vorerst nicht Bestandteil der Sicherheitsüberprüfungen.

5. Juni 2011
Nach der Einigung zum EU-Stresstest meinte Energiekommissar Günther Oettinger an der Medienkonferenz: «Die harte Arbeit beginnt jetzt: die Kriterien rigoros umzusetzen.»
Nach der Einigung zum EU-Stresstest meinte Energiekommissar Günther Oettinger an der Medienkonferenz: «Die harte Arbeit beginnt jetzt: die Kriterien rigoros umzusetzen.»
Quelle: Europäische Union

Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima-Daiichi hatte die EU beschlossen, alle Kernkraftwerke der Mitgliedstaaten einer ausserordentlichen Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Über deren Modalitäten wurde wochenlang gerungen.

Die Stresstests der EU werden laut Oettinger am 1. Juni beginnen und sollen nun in drei Phasen ablaufen: einer Vorabprüfung durch den Kraftwerksbetreiber, einem Bericht der nationalen Regulierungsbehörden sowie einer Überprüfung durch internationale Expertenteams. Den Mitgliedsstaaten bleibt überlassen, wie sie mit den Ergebnissen umgehen.

Naturkatastrophen und menschliches Versagen

Der Stresstest soll die möglichen Auswirkungen von Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Tsunami, aber auch technische Vorkehrungen wie die Stabilität der Kühlsysteme oder die Notstromversorgung untersuchen. Zudem umfassen die Tests menschliches Versagen wie etwa unzureichende Aufsicht und mögliche Mängel bei der Ausbildung des Personals, bei Notfallplanungen sowie im Katastrophenschutz. Schliesslich werden auch Unfälle wie Flugzeugabstürze, Brände oder Explosionen geprüft. Laut Oettinger werden Terrorangriffe kein Gefahrenszenario bilden. Dies, weil in den meisten Mitgliedstaaten nicht die nukleare Aufsichtsbehörden dafür zuständig sind, sondern Sicherheitsdienste. Zudem würden die Mitgliedstaaten die Terrorismusbekämpfung wie auch andere Aspekte der inneren und äusseren Sicherheit immer noch als rein nationale Aufgabe betrachten.

Oettinger zeigte sich über den Kompromiss sehr zufrieden. Der Stresstest genüge dem Anspruch einer hohen Objektivität.

Schweiz beteiligt sich am Stresstest

In einer Medienmitteilung begrüsste das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) den EU-Stresstest. Wie bereits früher angekündigt, hat das Ensi die Betreiber der Kernkraftwerke in der Schweiz mit Verfügung vom 1. Juni verpflichtet, am Stresstest der EU teilzunehmen. Die Betreiber haben bis Ende Oktober 2011 Zeit, ihre entsprechenden Berichte beim Ensi einzureichen. Die Behörde erinnerte daran, dass sie bereits am 18. März 2011 erste Überprüfungen der Kernkraftwerke in der Schweiz verfügt habe. Am 1. April und 5. Mai folgten weitere Verfügungen. Die vom Ensi bereits verfügten Überprüfungen verlangen detaillierte Berechnungen zu Erdbeben, Überflutung und der Kombination beider Extremereignisse. Die Verfügung zum EU-Stresstest ist also die vierte, die die Betreiber vom Ensi nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi erhalten haben, so das Ensi.

Quelle

M.A. nach EU, Medienkonferenz und Medienmitteilung, 25. Mai, und Ensi, Medienmitteilungen, 25. Mai und 1. Juni 2011

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