EU bewilligt BE-Übernahme durch EDF
Nach wettbewerbsrechtlicher Prüfung hat die EU-Kommission die Übernahme der British Energy Group plc (BE) durch die Electricité de France SA (EDF) unter zusätzlichen Auflagen bewilligt.
Mit der Zustimmung der EU-Kommission ist das wichtigste rechtliche Hindernis zur am 24. September 2008 angekündigten Übernahme der BE durch die EDF beseitigt. Die Hauptaktionäre haben dem Verkauf bereits zugestimmt.
Auflagen der EU-Kommission
Die Entscheidung der Kommission ist an die Zusage der EDF gebunden, ihr 790-MW-Gaskraftwerk Sutton Bridge in Lincolnshire, das 1960-MW-Kohlekraftwerk der BE in Yorkshire und ein zum Bau eines neuen Kernkraftwerks geeignetes Gelände - wahlweise Dungeness oder Heysham - zu veräussern. Zudem muss die EDF eine bestimmte Mindestmenge Strom auf dem britischen Grosshandelsmarkt verkaufen und eine der drei Vereinbarungen mit der Betreiberin des britischen Stromnetzes, der National Grid plc, über die Netzanbindung in Hinkley Point beenden.
Zusammen mit den bereits gemachten Zusagen der EDF räumen diese Massnahmen nach Ansicht der EU-Kommission alle Wettbewerbsbedenken wirksam aus.
Quelle
P.B. nach EU-Kommission, Pressemitteilung, 22. Dezember 2008