Erster Schweizer Bericht zum internationalen Übereinkommen über radioaktive Abfälle

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat Anfang Mai 2003 dem Sekretariat der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien den ersten Schweizer Statusbericht zum "Internationalen Übereinkommen über die Sicherheit der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle" eingereicht.

4. Mai 2003

Der Bericht wurde durch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) in englischer Sprache erstellt. Er legt dar, wie die Verpflichtungen des Übereinkommens in der Schweiz erfüllt sind.
Die 31 Vertragsstaaten, die das Übereinkommen (Joint Convention) bisher ratifiziert haben, müssen bis zum 5. Mai 2003 ihren Statusbericht dem Sekretariat der IAEO einreichen. Die Schweiz hat das Übereinkommen im September 1997 unterschrieben und im März 2000 ratifiziert. Ziele dieses Übereinkommens sind die Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Sicherheitsstandards bei der Behandlung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle, die Gewährleistung wirksamer Abwehrvorkehrungen gegen eine mögliche Gefährdung während deren Behandlung und die weitgehende Vermeidung von Unfällen. Die Vertragspartner haben sich verpflichtet, technische Vorschriften in nationales Recht aufzunehmen, über die Umsetzung der Vorschriften Bericht zu erstatten und Anlagen, die den Anforderungen dieses Übereinkommens nicht genügen, nachzubessern. Anlässlich einer internationalen Tagung im November 2003 in Wien wird die Erfüllung der Inhalte des Übereinkommens in den Vertragsstaaten überprüft. Diese Kontrolle erfolgt anhand der Länderberichte, die jetzt eingereicht worden sind.
Der von der HSK erstellte Statusbericht legt dar, wie die Zielvereinbarungen in der Schweiz umgesetzt sind. Das Uvek stellt mit Befriedigung fest, dass die Schweiz die Inhalte des Übereinkommens in der Praxis erfüllt. Das von den eidgenössischen Räten verabschiedete Kernenergiegesetz wird - falls es in Kraft tritt - die letzten gesetzlichen Lücken füllen. Diese gesetzlichen Ergänzungen sind allerdings bereits heute in der Praxis umgesetzt.

Quelle

D.S. nach Medienmitteilung HSK vom 5. Mai 2003

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