Entwurf für Gemeinschaftskonzept für nukleare Sicherheit in der EU
Ende Januar hat die Europäische Kommission zwei Entwürfe angenommen, welche ein Gemeinschaftskonzept für die nukleare Sicherheit sowie für die Handhabung radioaktiver Abfälle, gestützt auf den Euratom-Vertrag, zum Inhalt haben.
Ein entsprechender Vorstoss der Kommission vom November 2002 wurde in Übereinstimmung mit dem Euratom-Vertrag von einem Sachverständigenausschuss für Nuklearfragen geprüft und gutgeheissen. Die Verabschiedung der Entwürfe folgt der kürzlich bekannt gewordenen Verfügung des Europäischen Gerichtshofs, welche die Rechtssetzungsbefugnisse der Union im Bereich der Sicherheit kerntechnischer Anlagen erneut bestätigt. Die Vize-Präsidentin der EU-Kommission und EU-Transport- und Energiekommissarin, Loyola de Palacio, lobte zwar das hohe Niveau innerhalb der EU in Sachen nukleare Sicherheit, betonte aber auch, dass es in der nuklearen Gesetzgebung im Vorfeld der Unionserweiterung noch Mängel zu beheben gebe.
Quelle
P.S. nach NucNet vom 30. Januar 2003