Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke geäufnet
Die Betreibergesellschaften der vier Schweizer Kernkraftwerke haben im Jahr 2001 erstmals in den vom Bundesrat errichteten Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einbezahlt – insgesamt 1440 Mio. Franken.
Der Fonds deckt die Kosten, die durch die Entsorgung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente nach Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke anfallen. Er wurde mit der Bundesratsverordnung vom 6. März 2000 geschaffen. In den Jahren 2000/2001 hat die Verwaltungskommission des Fonds dessen Organisation festgelegt und die Anlagerichtlinien erarbeitet. Im Jahr 2002 werden weitere rund 180 Mio. Franken in den Fonds eingebracht. Gemäss der Verordnung müssen die Betreiber neben den ordentlichen Beiträgen innerhalb von fünf Jahren diejenigen Beiträge einzahlen, die sie im Falle des Bestehens des Fonds seit Beginn des Betriebs der Kernkraftwerke hätten bezahlen müssen (Ausnahme Kernkraftwerk Leibstadt: bis 2009).
Neben dem Entsorgungsfonds gibt es seit 1984 den Stilllegungsfonds für Kernanlagen. Dieser deckt die Kosten, die durch die Stilllegung und den Abbruch von ausgedienten Kernanlagen sowie die Entsorgung der dabei anfallenden Abfälle entstehen.
Quelle
D.S. nach Mitteilung UVEK, 14. Februar 2002