Ensi: Stilllegungsprojekt für Forschungsreaktor erfüllt die Sicherheitsanforderungen
Die Universität Basel hat in ihrem Stilllegungskonzept für den Forschungsreaktor AGN-211-P nachvollziehbar dargelegt, dass sie die Sicherheitsbestimmungen bei der Stilllegung einhält. Dies hält das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in seinem Gutachten fest.
Das Phasenkonzept und die Abläufe der Stilllegungsarbeiten für den Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel erachtet das Ensi als sinnvoll. Es kam in seinem Gutachten deshalb zum Schluss, dass die Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung erfüllt sind und die Bestimmungen aus verschiedenen Regelwerken eingehalten werden. Das Ensi hat zusätzlich zwölf Nebenbestimmungen formuliert, welche die Universität Basel bei der Stilllegung einhalten muss.
Das Gutachten wurde laut Ensi entsprechend der Anforderung des Kernenergiegesetzes (KEG) erstellt und dem Bundesamt für Energie (BFE) eingereicht. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) entscheidet nun darüber, ob es für den Forschungsreaktor der Universität Basel eine Stilllegungsverfügung erlassen wird.
Der AGN-211-P
Der Forschungsreaktor AGN-211-P der Universität Basel ist ein Poolreaktor mit einer maximalen Nennleistung von nur 2 kW. Durch seine offene Bauart eignete er sich gut für die Ausbildung von Studierenden. Daneben wurde er zur Erzeugung von Neutronenstrahlung verwendet. Die Universität Basel hatte den Reaktor im Jahre 1958 erworben und von der Weltausstellung in Brüssel in die Schweiz geholt. Er wurde am 1. August 1959 erstmals unter Schweizer Aufsicht in Betrieb genommen. Seit dem Jahr 2013 ist er ausser Betrieb. Im Jahr 2015 wurden die letzten Brennelemente ins Ursprungsland USA transportiert.
Quelle
M.A. nach Ensi Medienmitteilung, 31. Mai 2018