Ensi: KKM-Stilllegungsprojekt erfüllt Sicherheitsanforderungen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat die Projektunterlagen der BKW AG für die Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg (KKM) geprüft. Es kommt nun in seinem Gutachten zum Schluss, dass die erforderlichen Voraussetzungen für den Erlass der Stilllegungsverfügung erfüllt sind, wenn die vom Ensi vorgeschlagenen 35 Nebenbestimmungen berücksichtigt werden.

15. Sep. 2017

Gemäss Ensi hat die BKW im Stilllegungsprojekt nachvollziehbar dargelegt, dass während der Stilllegungsarbeiten:

  • die grundlegenden Schutzziele der nuklearen Sicherheit eingehalten werden,
  • die Anforderungen an die nukleare Sicherung erfüllt werden,
  • die Rückbauarbeiten keine negativen Rückwirkungen auf die nukleare Sicherheit und Sicherung haben,
  • Personal, Bevölkerung und Umgebung vor ionisierenden Strahlen geschützt werden,
  • genügend qualifiziertes Personal in einer geeigneten Organisation zur Verfügung steht und dass
  • die radioaktiven Abfälle in geeignetem Zustand der Endlagerung zugeführt werden.

Für eine geordnete Umsetzung der Stilllegung des KKM schlägt das Ensi dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) 35 Nebenbestimmungen zur Aufnahme in die Stilllegungsverfügung vor. Diese betreffen unter anderem die Unterteilung der Stilllegung in drei Phasen sowie diverse Freigabepflichten. Die Nebenbestimmungen werden von Kommission für nukleare Sicherheit (KNS) unterstützt. Die KNS weist mit Blick auf das Gefährdungspotenzial darauf hin, dass das Aktivitätsinventar am Standort nach der endgültigen Einstellung des Leistungsbetriebs sowie in den Stilllegungsphasen 1 und 2 um jeweils mehrere Grössenordnungen sinkt, bis schliesslich ein radiologisch unbedenkliches Niveau erreicht ist. Die Kommission regt zudem an, die Stilllegung des KKM für diverse sicherheitstechnische Forschungsarbeiten zu nutzen.

In den nächsten Monaten erfolgt die Redaktion der Stilllegungsverfügung durch das BFE. Gemäss aktuellem Zeitplan wird das Uvek die Stilllegungsverfügung Mitte 2018 erlassen.

Stilllegungsbeschluss von 2013

Die BKW entschied im Oktober 2013, den Leistungsbetrieb des KKM Ende 2019 einzustellen und den Siedewasserreaktorblock im Anschluss endgültig ausser Betrieb zu nehmen. Die BKW erarbeitete daraufhin ein Stilllegungsprojekt und reichte im Dezember 2015 beim Uvek ihr Stilllegungsgesuch ein.

Quelle

M.B. nach BFE und Ensi, Medienmitteilungen, 12. September 2017

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