Ensi: Ines-1-Vorkommnis im KKL während Revision 2018
Im Kernkraftwerk Leibstadt (KKL) ist es am 20. September 2018 während der alljährlichen Revision zu einer unerwarteten Erhöhung der Ortsdosisleistung am Abstellplatz des Wasserabscheiders gekommen. Dieses Vorkommnis ordnete das Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) der Stufe 1 auf der internationalen Ereignisskala Ines zu. Die Aufsichtsbehörde stellt nun zwei Forderungen an das KKL.
Während der Revision 2018 wurde im KKL der Wasserabscheider ausgebaut und im speziell dafür vorhandenen Lagerbecken abgestellt. Aufgrund der fehlerhaften Bedienung einer Armatur für dieses Lagerbecken sank der Wasserspiegel im Wasserabscheider-Lagerbecken ab, wodurch die Abschirmung der Strahlung durch das Wasser abgeschwächt wurde. Die Ortsdosisleistung am Beckenrand stieg daraufhin von 0,06 mSv/h auf 2 mSv/h an. Bei dem Vorkommnis wurde weder Aktivität in die Umgebung des Kernkraftwerks freigesetzt noch wurden Dosisgrenzwerte für das beruflich strahlenexponierte Personal überschritten, so das Ensi.
Menschliches Fehlverhalten führt zu Ines-1
Nach eingehender Prüfung ordnet das Ensi dieses Vorkommnis der Stufe 1 der internationalen Ereignisskala Ines zu. Das Ensi stuft das Vorkommnis somit höher ein als das KKL, das dieses Vorkommnis der Stufe 0 zuordnete. Die Behörde begründet die Höherstufung damit, dass im gesamten Arbeitsprozess des KKL mehrfach menschliche Fehler aufgetreten seien. Das KKL sei von seinen eigenen betrieblichen Vorgaben und Standards abgewichen und hat die Qualitätssicherung seiner Arbeiten teilweise versäumt, erklärte das Ensi. Das Vorkommnis zeigt gemäss Ensi weiter, dass die Massnahmen, abgeleitet aus der Ursachenanalyse von vorangegangenen menschlichen Fehlern, für die vom Vorkommnis betroffenen Arbeits- und Organisationsbereiche keine Wirkung hatten.
Massnahmen zur Verbesserung der Sicherheitskultur
«Leider gab es in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Vorfällen aufgrund menschlichen Fehlverhaltens im KKL», sagt Georg Schwarz. «Das Ensi hat deshalb erste Massnahmen ergriffen, die gewährleisten, dass die Sicherheitskultur im KKL nachhaltig verbessert wird.» Zu diesem Vorkommnis stellt das Ensi konkret zwei Forderungen an das KKL: Zum einen muss das KKL dieses Vorkommnis analysieren und darlegen, warum die bisher getroffenen Massnahmen keine Wirkung gezeigt haben. Gestützt auf diese Erkenntnisse muss es seine Massnahmen gegebenenfalls anpassen. Zum anderen muss das KKL prüfen, warum ein Dosisleistungsmessgerät kein akustisches Warnsignal aufwies und welche Bedeutung das fehlende Signal für den Ablauf des Vorkommnisses hatte.
Quelle
M.B. nach Ensi, Medienmitteilung, 7. Februar 2019