Ensi: fünf Forderungen für Mühleberg-Betrieb
Für einen Weiterbetrieb bis Ende des Jahres 2019 muss das Kernkraftwerk Mühleberg fünf Forderungen erfüllen. Diese hat das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in einer Verfügung festgehalten.
Obwohl das Kernkraftwerk Mühleberg Ende 2019 seinen Betreib einstellen wird, ist die Betreiberin BKW AG verpflichtet, weiter in die Sicherheit ihrer Anlage zu investieren. Im Rahmen dieser Verpflichtung hat das Ensi jetzt eine Verfügung erlassen, die vier Forderungen aus der Stellungnahme vom Januar 2015 bekräftigt und eine neue Forderung enthält. «Damit wird sichergestellt, dass das Kernkraftwerk Mühleberg bis Ende 2019 weiterhin über einen guten Sicherheitsstandard verfügt», erklärte Georg Schwarz, stellvertretender Ensi-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke.
Die übrigen Forderungen aus der Stellungnahme vom Januar 2015 und der Verfügung vom November 2013 hat die BKW laut Ensi inzwischen erfüllt. Eine Forderung wird separat behandelt, da sie den Nachbetrieb von Mühleberg nach der Abschaltung betrifft.
Grenzwerte für den Kernmantel
Zwei Forderungen betreffen den Kernmantel. Dieser muss in jeder Jahresrevision überprüft werden. Für die Risse gelten weiterhin die Grenzwerte, die das Ensi im Januar 2015 festgelegt hat. Das ENSI konnte aufgrund der beschränkten Restlaufzeit akzeptieren, dass die BKW auf die Stabilisierungsmassnahmen verzichtet, die das Ensi ursprünglich für einen unbefristeten Langzeitbetrieb gefordert hatte. Stattdessen soll das Prüfprogramm des Kernmantels ausgedehnt werden.
Zwei weitere Forderungen betreffen die geplante Brennelementbecken-Notfallkühlung und die Notnachspeisung des Reaktordruckbehälters.
Beherrschung von Speisewasserleitungsbrüchen im Reaktorgebäude
Gemäss einer Forderung vom November 2013 musste das Kernkraftwerk Mühleberg untersuchen, wie sich Leckagen in einem speziellen Abschnitt der Speisewasserleitung auswirken. Gestützt auf die Ergebnisse dieser Überprüfung verlangt das Ensi nun, dass das Steuersystem zur Beherrschung von Speisewasserleitungsbrüchen im Reaktorgebäude erweitert wird. Damit sollen die Folgen eines allfälligen Bruchs minimiert werden.
Keine Einwände der KNS
Das Ensi unterbreitete seine im Januar 2015 ausgearbeitete Stellungnahme der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS). Die KNS habe keinen Einwand gegen den Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Mühleberg bis Ende 2019, sofern die BKW die Forderungen des Ensi zeitgerecht erfülle und die Empfehlungen der KNS zu Mühleberg beachte. Die KNS formulierte einen Hinweis und acht Empfehlungen.
Quelle
M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 4. Dezember 2015