Energiestrategie 2050 als indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative

Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» der Grünen Partei der Schweiz. Als indirekten Gegenvorschlag schlägt er dem Parlament seine Energiestrategie 2050 vor.

19. März 2013

Der Bundesrat hält am Ziel des schrittweisen Ausstiegs der Schweiz aus der Kernenergie fest. Im Gegensatz zur Atomausstiegsinitiative will er aber die bestehenden Kernkraftwerke – solange sie sicher sind – in Betrieb lassen und auf fixe Laufzeiten verzichten. Er setze stattdessen auf die Energiestrategie 2050, um den Energieverbrauch der Schweiz zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien zeitgerecht voranzutreiben, schreibt das Bundesamt für Energie (BFE) in einer Medienmitteilung. Der Bundesrat empfehle deshalb die Ablehnung der Atomausstiegsinitiative ab und schlage dem Parlament die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative vor.

Initiative zu wenig flexibel

Wegen der in der Initiative vorgesehenen fixen Laufzeitbeschränkung auf 45 Jahre würde der Strom aus den bestehenden Kernkraftwerken früher wegfallen und müsste durch eine zusätzliche Stromproduktion im Inland, Stromimporte oder über verschärfte Stromsparmassnahmen kompensiert werden, so der Bundesrat. Ein beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im Inland würde vermehrte Fördermassnahmen erfordern – mit entsprechend höheren Kosten für die Stromkonsumenten. Bei verstärkten Stromimporten gelte es zu beachten, dass dieser Strom aus Kernkraftwerken oder thermischen Kraftwerken (vor allem Kohle und Gas) stammen könne.

Keine gesetzlich vorgeschriebenen Laufzeitbeschränkungen

Die bestehende Kernenergiegesetzgebung sieht keine Laufzeitbeschränkungen vor. Die Abschaltung eines Kernkraftwerks kann jedoch vom zuständigen Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) jederzeit verfügt werden, wenn schwerwiegende Sicherheitsmängel vorliegen. Zudem kann das Departement für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (Uvek) die Bewilligung entziehen, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Die in der Initiative vorgesehene schematische Laufzeitverkürzung wäre mit Sicherheitsargumenten nicht begründbar. Entsprechend könnte der Bund für nicht amortisierte Investitionen, die von den Betreibern im Vertrauen auf die heutige gesetzliche Regelung vorgenommen wurden, entschädigungspflichtig werden.

Bundesrat will keine fixen Abschalttermine

In der Energiestrategie 2050 des Bundesrates sind keine fixen Abschalttermine für die bestehenden Kernkraftwerke enthalten. Sie können, solange sie sicher sind, weiterbetrieben werden. Rahmenbewilligungen für neue Kernkraftwerke oder für Änderungen bestehender Kernkraftwerke dürfen allerdings nicht mehr erteilt werden. Die Energiestrategie 2050 beinhaltet neben dem grundsätzlichen Entscheid zum Kernenergieausstieg ein Massnahmenpaket, das laut Bundesrat den Energieverbrauch im Gebäudebereich, bei Elektrogeräten, in der Industrie und in der Mobilität sowie den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Modernisierung und den Ausbau der Stromnetze vorantreiben soll.

Am 28. September 2012 hatte der Bundesrat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in die Vernehmlassung geschickt. Die Vernehmlassung dauerte bis am 31. Januar 2013. Das BFE wertet die Stellungnahmen derzeit aus und bereinigt die Vorlage entsprechend. Der Bundesrat wird die Botschaft ans Parlament voraussichtlich im September verabschieden. Gemäss Beschluss vom 15. März wird der Bundesrat die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative in der gleichen Botschaft behandeln, schreibt das BFE.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 15. März 2013

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