Energieforschungskonzept 2000–2003: Weniger Mittel für die Kernenergie
Im Mittelpunkt der 6. Energieforschungskonferenz, die am 2. und 3. November 1999 in Bern durchgeführt wurde, stand das von der Eidgenössischen Energieforschungskommission Core ausgearbeitete "Konzept der Energieforschung des Bundes 2000–2003".
Das Konzept sieht gesamthaft eine minime Steigerung der Mittel gegenüber 1997 (SFr. 196,9 Mio.) auf SFr. 202 Mio. im Jahr 2003 vor. In den einzelnen Bereichen wird aber eine Umverteilung vorgenommen, weshalb die Kernenergie dannzumal mit SFr. 46 Mio. (1997: SFr. 61,2 Mio.) auskommen soll, wovon je die Hälfte für die Kernspaltung und für die Kernfusion vorgesehen ist.
Die übrige Mittelzuteilung der mit öffentlichen Geldern finanzierten Energieforschung sieht bei der rationellen Energienutzung neu eine Steigerung auf SFr. 69 Mio. (1997 SFr. 55,6 Mio.), bei den erneuerbaren Energien auf SFr. 69 Mio. (1997 SFr. 64,3 Mio.) und bei den energiewirtschaftlichen Grundlagen auf SFr. 18 Mio. (1997 SFr. 15,8 Mio.) vor.
Von Seiten der Wirtschaft und der Energiewirtschaft wurde anlässlich der Energieforschungskonferenz die Kürzung der Mittel für die Kernenergieforschung kritisiert. Dr. Rudolf Ramsauer, Direktor des Schweizerischen Handels- und Industrie-Vereins (Vorort), meinte dazu unter anderem in seinem Referat, "die Mittel für die Kernforschung noch mehr zusammen zu streichen, empfiehlt sich allein schon aus Sicherheitsgründen nicht". Dr. Hans Fuchs, Präsident des Unterausschusses Kernenergie (UAK) der Überlandwerke, erwähnte in der Diskussion des Core-Forschungskonzepts, die vorgeschlagene Kürzung der Forschungs- und Entwicklungsmittel für die Kernenergie widerspreche nahezu allen Punkten der "Mission der Energieforschung", wie sie im Bericht aufgeführt wird, und dem strategischen Ziel der Senkung des CO2-Ausstosses. Die Kürzung widerspreche auch dem Förderartikel des gültigen Atomgesetzes sowie der Sicherheitskultur, zu der sich auch die Schweiz durch die Unterzeichnung (Bulletin 19/1995) und Ratifikation der internationalen Konvention über die Sicherheit der Kernanlagen verpflichtet hat.
Quelle
H.R.