Elektrizitätsmarktverordnung auf Kurs
Der Bundesrat hat die Elektrizitätsmarktverordnung (EMV) genehmigt.
Der im Herbst 2001 erstmals in die Vernehmlassung geschickte Verordnungsentwurf war sehr kontrovers beurteilt worden. Dank weiterer intensiver Auseinandersetzungen von Januar bis März dieses Jahres zwischen dem Bundesamt für Energie und der Wirtschaft, den Kantonen, Konsumentenorganisationen, Umweltverbänden und der Strombranche gelang es, mit der heute vorliegenden, überarbeiteten Verordnung eine trag- und konsensfähige sowie gesetzeskonforme Kurskorrektur zu erzielen.
Nach Meinung des Verbands Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) übertragen das Gesetz und die in wesentlichen Punkten überarbeiteten Ausführungsvorschriften den Betroffenen der Elektrizitätsbranche die Verantwortung, einen wirtschaftlichen und effizienten Ausbau sowie Unterhalt des schweizerischen Stromnetzes zu gewährleisten. Damit sei auch die allseitig geforderte Versorgungssicherheit sowie der Service Public unseres Landes unter dem Druck des internationalen Marktes weiterhin gesichert. Die neue Marktordnung erlaube, künftige Erfahrungsgewinne und allfällige notwendige Anpassungen im Regelwerk vorzunehmen. Durch die gesetzlich massvoll abgestützten flankierenden Massnahmen erfolge der gestaffelte Übergang zur vollständigen Marktöffnung ökonomisch, ökologisch und sozial verträglich. Gesamthaft betrachtet würden alle grossen, mittleren und kleinen Stromkunden und Stimmbürger von einer geordneten "Strommarktöffnung mit Leitplanken" profitieren.
Die EMV wird in Kraft gesetzt, falls das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) in der Referendumsabstimmung vom 22. September dieses Jahres angenommen wird.
Quelle
D.S. nach Mitteilungen UVEK und VSE vom 27. März 2002