Einigung zwischen Kernkraftwerk Gösgen und Sicherheitsbehörde HSK

Das Verfahren zur Beschwerde des Kernkraftwerks Gösgen gegen Verfügungen, welche die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) im November 1999 zur weiteren Verbesserung der Anlage erlassen hatte, wurde Ende Mai 2001 vom Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) abgeschlossen.

30. Mai 2001

Vom ursprünglich 40 Punkte umfassenden Forderungspaket waren deren 16 strittig. Davon konnte der Grossteil letztes Jahr erledigt werden. Bei den verbleibenden Punkten einigten sich die Parteien darauf, dass die HSK dem KKW Gösgen zum Teil eine Fristerstreckung und für eine der Forderungen nochmals eine Stellungnahme zugestand. Zudem wird von der HSK zu dieser Forderung noch ein externes Gutachten eingeholt.
Die HSK hatte im November 1999 in ihrem Bericht zur Periodischen Sicherheitsüberprüfung für das Kernkraftwerk Gösgen-Däniken über 40 Verbesserungen verlangt, wovon 16 verfügt wurden. Gegen diese Verfügung hatte das KKG fristgerecht Beschwerde beim Uvek erhoben. Dieses Beschwerdeverfahren konnte nun abgeschlossen werden. Die vom KKW Gösgen vorgeschlagenen Massnahmen zur Umsetzung der verfügten Massnahmen konnten von der HSK bis Ende 2000 in 12 Fällen akzeptiert werden. Sie erfüllten die sicherheitstechnischen Anliegen der HSK in einigen Fällen gingen die Lösungen sogar über die Forderungen der HSK hinaus. Bei den vier anfangs 2001 noch offenen Punkten handelte sich um die Nachrüstung einer Füllstandsmessung im Reaktordruckbehälter für schwere Störfälle, den Einbau eines Reaktorschnellabschaltsignals bei hohem Frischdampfdruck, das Erarbeiten eines Konzepts zur Wasserstoffbeherrschung im Sicherheitsbehälter bei schweren Störfällen und die Umsetzung der ferngesteuerten, zeitverzugslosen Auslösung der Sirenen in der Zone1.
Für drei dieser vier Massnahmen wird nun das KKG die Forderungen der HSK sinngemäss umsetzen. Hierbei wird dem Kernkraftwerk ein längerer Zeitraum gewährt, als dies in der Verfügung von 1999 festgeschrieben ist. Für die Massnahme zur Installation einer Füllstandsmessung im Reaktordruckbehälter wird dem KKG nochmals die Möglichkeit zu weiteren Abklärungen über den effektiven Nutzen dieser Messeinrichtung geboten. Die HSK konnte dieser ergänzenden Abklärung zustimmen, da die Zuverlässigkeit der heute technisch entwickelten Füllstandsmesssysteme im Reaktordruckbehälter unter den Bedingungen eines schweren Unfalls tatsächlich nicht zweifelsfrei gegeben ist. Die HSK wird dazu noch eine externe Expertise veranlassen. Der abschliessende Entscheid über die Nachrüstung einer solchen Füllstandsmessung wird nach dem Vorliegen der Stellungnahme des KKG sowie der externen Expertise voraussichtlich anfangs 2002 gefällt werden.

Quelle

H.R. nach Uvek, Medienmitteilung vom 31. Mai 2001

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