Einigung zwischen Engie und belgischer Regierung

Die französische Engie SA und die belgische Regierung haben am 30. November 2015 eine Übereinkunft zum Weiterbetrieb von Doel-1 und -2 unterzeichnet. Die beiden Parteien haben damit eine Vereinbarung besiegelt, die bereits im Sommer 2015 getroffen worden war.

4. Dez. 2015

Die Engie und die belgische Regierung erzielten bei den Verhandlungen über die Bedingungen zum Weiterbetrieb der Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und Doel-2 eine Einigung. Demnach muss die Betreiberin Electrabel SA – eine Tochtergesellschaft der Engie – zwischen 2016 und 2025 jährlich eine Pauschalgebühr von EUR 20 Mio. (rund CHF 22 Mio.) entrichten.

Die Übereinkunft ist Teil einer Vereinbarung, welche die Electrabel mit der belgischen Regierung bereits im Sommer 2015 getroffen hatte. Neben der zuvor genannten Pauschalgebühr muss die Betreiberin 2015 eine Steuerpauschale von EUR 200 Mio. (CHF 218 Mio.) und 2016 eine solche von EUR 130 Mio. (CHF 142 Mio.) entrichten. Ab 2017 berücksichtigt die Berechnungsformel für die Kernenergiesteuer Änderungen von Kosten, Produktionsvolumen und Strompreisen. Sie wird nicht mehr pauschal erhoben, sondern beträgt 34% der Gewinne. Zuvor war noch von 40% die Rede gewesen. Zwischen 2017 und 2019 wurde ein Minimalbetrag von EUR 150 Mio. (CHF 163 Mio.) festgelegt. Dieser Betrag soll ab 2020 alle drei Jahre überprüft und der wirtschaftlichen Lage angepasst werden.

Die Übereinkunft sieht zudem die Beendigung eines laufenden Verfahrens zwischen der Electrabel und der belgischen Regierung vor, bei dem über Gebühren von EUR 100 Mio. für 2015 und EUR 20 Mio. für 2016 gestritten wird.

Doel-1 und -2 sicher

Die belgische nukleare Aufsichtsbehörde Agence fédérale de contrôle nucléaire (AFCN) kam im Frühjahr 2015 nach Durchsicht eines von der Electrabel vorgelegten Aktionsplanes zum Schluss, dass Doel-1 und -2 in den nächsten zehn Jahren unter Auflagen sicher betrieben werden können. Block 1 ist seit 1974 am Netz und Block 2 seit 1975. Von Seiten der Behörde dürfen die beiden Blöcke über ihre ursprüngliche 40-jährige Lebensdauer hinaus bis zum 15. Februar 2025 (Doel-1) beziehungsweise 31. Dezember 2025 (Doel-2) elektrische Energie erzeugen.

Quelle

M.B. nach Engie, Medienmitteilung, 1. Dezember 2015

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