EDF zahlt Nachsteuer
Die nicht budgetierte Zahlung von rund EUR 1,2 Mrd. der EDF an den französischen Staat hat dessen Haushaltdefizit für 2003 um 0,1% auf 4,1% verkleinert.
Mit dieser Meldung der französischen Wirtschaftstageszeitung La Tribune wurde bekannt, dass die EDF (Electricité de France) entsprechend einer Weisung der EU-Kommission vom 16. Dezember 2003 nachträglich einen Buchgewinn versteuert hat, den sie 1997 durch die Auflösung von Rückstellungen für die Erneuerung des Hochspannungsnetzes erzielt hatte. Die EU-Kommission rügte die Steuerbefreiung dieser Operation im Zusammenhang mit der rechtlichen Ausgliederung des Hochspannungsnetzes als eine nicht wettbewerbskonforme Staatshilfe. Mit der Nachzahlung der Steuer von EUR 889 Mio. plus Zinsen haben die EDF und die französische Regierung die EU-Weisung anerkannt. Ursprünglich wollten sie Rekurs einlegen.
Quelle
P.B. nach La Tribune, 1. März 2004