Drei EU-Staaten mit nuklearer Sicherheitsrichtlinie in Verzug

Die drei EU-Mitgliedstaaten Griechenland, Polen und Portugal haben die EU-Richtlinie über nukleare Sicherheit noch nicht vollständig in ihrem nationalen Recht umgesetzt. Laut Europäischer Kommission haben sie nun zwei Monate Zeit, dies nachzuholen. Verpassen sie diesen Termin, kann die Kommission den EU-Gerichtshof anrufen und Strafgelder beantragen.

1. Mai 2012

Laut Europäischer Kommission hatten alle Mitgliedstaaten die Richtlinie über nukleare Sicherheit bis zum 22. Juli 2011 umzusetzen. Griechenland, Polen und Portugal hätten der Kommission jedoch die vollständige Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht noch nicht angezeigt. Deshalb beschoss die Kommission am 26. April 2012, diesen Mitgliedstaaten eine sogenannte «mit Gründen versehene Stellungnahme» zu übermitteln. Die drei Mitgliedstaaten haben jetzt zwei Monate Zeit, dieser Aufforderung nachzukommen. Danach kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und die Verhängung von Strafgeldern beantragen.

Mit der EU-Richtlinie über nukleare Sicherheit wird ein umfassender, rechtlich verbindlicher Rahmen für die Sicherheit ziviler kerntechnischer Anlagen geschaffen. Darunter fallen namentlich Kernkraftwerke, Forschungsreaktoren und Lager für abgebrannten Brennstoff. Die Richtlinie legt Grundprinzipien und -normen fest, um die nukleare Sicherheit in der EU zu gewährleisten und weiter zu verbessern. Die Verantwortung für die nukleare Sicherheit liegt in erster Linie bei den Genehmigungsinhabern. Die Mitgliedstaaten müssen einen nationalen Rahmen schaffen, der die Verantwortlichkeiten zuweist und die Koordinierung zwischen den staatlichen Stellen regelt.

Quelle

M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 26. April 2012

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