Dosimetrie 1998 der beruflich strahlenexponierten Personen

Die Expertengruppe für Personendosimetrie der Eidgenössischen Kommission für Strahlenschutz hatte sich 1998 laut dem soeben erschienenen Jahresbericht neben der Überwachung der Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen in der Schweiz mit zwei Sonderfragen zu befassen.

29. Nov. 1999

Im Zusammenhang mit der Kontamination von Bahnwagen beim Transport bestrahlter Brennelemente klärte sie ab, ob Bahnpersonal künftig als beruflich strahlenexponiert zu betrachten sei. Weil dieses Personal auch unter ungünstigen Annahmen keinen effektiven Dosen von mehr als 1 mSv im Jahr ausgesetzt ist, kam die Expertengruppe zum Schluss, eine Personendosimetrie sei nicht erforderlich. Etwas anders liegt der Fall beim Flugpersonal. Dieses Kollektiv ist mit rund 5000 Personen verhältnismässig gross, die mittlere Dosis mit 3 mSv pro Jahr nicht zu vernachlässigen und der Beitrag der Neutronenstrahlung mit etwa der Hälfte der Dosis wesentlich. Trotzdem kam die Expertengruppe nach Vergleich mit den EU-Empfehlungen zum Schluss, die bestehende Regelung - Information des Personals und Befreiung schwangerer Frauen vom Flugdienst auf deren Verlangen - reiche aus und weitergehende Massnahmen seien nicht nötig.
Bei der Auswertung der Dosimetrieergebnisse der über 60'000 überwachten Personen durfte die Expertengruppe insgesamt und besonders auch im Segment der Mitarbeiter von Kernkraftwerken eine weitere markante Abnahme der Gesamtdosis feststellen. Der Kraftwerksbereich trägt 57% an die Kollektivdosis bei.
Zu einer Grenzwertüberschreitung kam es nur in einem Fall, nämlich an einer Röntgenanlage in einem Spital. Die Umstände blieben unklar, doch wurde die gemessene Dosis von 22,8 mSv als effektive Dosis registriert und der Betrieb aufgefordert, Massnahmen zu treffen, um eine Wiederholung wirksam zu verhüten.

Quelle

P.B. nach Jahresbericht 1998, publiziert vom Bundesamt für Gesundheit, November 1999

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