Die CSC tritt am 15. April 2015 in Kraft
Japan hat die Annahmeurkunde zum Übereinkommen für die Bereitstellung zusätzlicher Entschädigungsmittel bei nuklearen Schäden (Convention on Supplementary Compensation, CSC) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) übergeben. Damit kann die CSC am 15. April 2015 in Kraft treten.
Die CSC wurde im September 1997 verabschiedet, um ein übergreifendes internationales Haftungsinstrument bereitzustellen, das eine weltweit einheitliche Regelung für die Entschädigung der Opfer nuklearer Unfälle schafft. Das Ziel der CSC ist, einen nationalen Mindestentschädigungsbetrag festzulegen und die Entschädigung mit internationalen Mitteln zu erhöhen, wenn der nationale Betrag nicht ausreicht, um den Schaden, der durch ein nukleares Ereignis verursacht wurde, wiedergutzumachen.
Damit die CSC in Kraft treten kann, müssen mindestens fünf Unterzeichnerstaaten mit insgesamt mindestens 400’000 MW installierter thermischer Reaktorleistung eine Ratifizierungs-, Annahme- oder Genehmigungsurkunde bei der IEAO hinterlegt haben.
Im Sommer 2014 ratifizierten die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) als fünfter Staat – nach Argentinien, Marokko, Rumänien und den USA – die CSC. Da die installierte thermische Reaktorleistung dieser Vertragsstaaten erst rund 300’000 MW betrug, war die zweite Bedingung zum Inkrafttreten damals noch nicht erfüllt. Mit der Ratifizierung durch Japan kann die CSC am 15. April 2015 in Kraft treten.
Quelle
M.A. nach IAEO, Medienmitteilung, 16. Januar 2015