Deutschlands Umweltminister lehnt Neckarwestheim-Antrag ab

Der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 12. Juni 2008 die beantragte Übertragung von Strommengen des jüngeren Kernkraftwerkblocks Neckarwestheim-2 auf die ältere Einheit 1 aus Sicherheitsgründen abgelehnt.

15. Juni 2008

Der Block 1 des Kernkraftwerks Neckarwestheim (785 MW, PWR) verfüge über weniger Sicherheitsreserven als der modernere jüngere Block 2 (1310 MW, PWR), so der Bescheid des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Klimaschutz sei ein längerer Betrieb von Neckarwestheim-1 nicht erforderlich. Die EnBW Kernkraft GmBH (EnKK) - ein Unternehmen der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) - hatte als Betreiberin des Kernkraftwerks am 21. Dezember 2007 beim BMU den Antrag gestellt, 46,9 TWh Reststrom aus dem Kontingent von Neckarwestheim-2 auf den Block 1 der Anlage zu übertragen.

Synergien erhalten

Die EnKK hatte ihren Antrag auf Reststrommengenübertragung unter anderem damit begründet, dass sich durch die Übertragung die Betriebszeiten beider Anlagen bis zum Jahr 2017 angleichen. Dadurch bliebe die Konstellation einer Doppelblockanlage längstmöglich - über alle Betriebsphasen hinweg - erhalten und ermögliche langfristig die maximale Nutzung von Synergien. Neben einer Stärkung des Standorts Neckarwestheim erwartete die EnKK unter anderem Vorteile im blockübergreifenden Personaleinsatz, bei blockübergreifenden Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten sowie bei der Beschaffung von Ersatzteilen und neuen Komponenten.

EnKK: Ablehnungsbescheid wird geprüft

Die EnKK hält ihren Antrag unverändert für rechtlich zulässig, begründet und richtig, teilte das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme mit. «Wir werden den Bescheid prüfen und behalten uns ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor.» Die EnKK hatte bereits im März 2007 vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim eine Untätigkeitsklage gegen das BMU erhoben. Das Gerichtsverfahren ist noch nicht durchgeführt worden.

Zuvor, am 7. April 2008, hatte Gabriel die vom Energieversorger RWE beantragte Übertragung von Strommengen auf das Kernkraftwerk Biblis-A ebenfalls abgelehnt. Die Prüfung des Antrags der Vattenfall auf Strommengenübertragung von Krümmel auf Brunsbüttel ist noch nicht abgeschlossen. Zudem hat die Vattenfall den negativen BMU-Bescheid zu ihrem ersten Antrag (Übertragung von Strommengen aus dem Kontingent Mühlheim-Kärlich) vor das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen.

Quelle

M.A. nach EnKK und BMU, Pressemitteilungen, 12. Juni 2008

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