Deutschlands Umweltminister gegen Antrag auf Übertragung von Strommengen auf Biblis-A

Der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel beabsichtigt, die von der RWE Power AG beantragte Übertragung von Strommengen des stillgelegten Kernkraftwerks Mühlheim-Kärlich auf das Kernkraftwerk Biblis-A abzulehnen. Dies hat er am 9. März 2007 mitgeteilt.

22. März 2007
Minister Dietzel zur Strommengenübertragung auf Biblis-A: «Ich fordere Bundesumweltminister Gabriel auf, sich nicht dem parteipolitischen Druck zu beugen, sondern vielmehr nachvollziehbar und mit sachlichen Argumenten eine Entscheidung zu treffen.»
Minister Dietzel zur Strommengenübertragung auf Biblis-A: «Ich fordere Bundesumweltminister Gabriel auf, sich nicht dem parteipolitischen Druck zu beugen, sondern vielmehr nachvollziehbar und mit sachlichen Argumenten eine Entscheidung zu treffen.»
Quelle: Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz

Der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit(BMU) erarbeitete Ablehnungsbescheid wurde der RWE Power zur Anhörung zugestellt. RWE Power hat nun vier Wochen Gelegenheit Stellung zu nehmen. Danach wird das BMU unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Antragstellers seinen endgültigen Bescheid erlassen.

Die RWE Power hatte am 26. September 2006 beim BMU einen Antrag auf Strommengenübertragung auf das hessische Kernkraftwerk Biblis-A gestellt. Darin berief sie sich auf eine Bestimmung des Atomgesetzes. Demnach kann das BMU im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technogie (BMWi) der Übertragung von Strommengen von einem in Betrieb stehenden neueren auf ein älteres Kernkraftwerk zustimmen, wenn das nicht «zu Lasten der Sicherheit geht» - so die Begründung im Atomgesetz. Laut BMU hat die Prüfung ergeben, dass diese Regelung auf die von der RWE für Mülheim-Kärlich zugebilligte Strommengen überhaupt nicht anwendbar ist. Der Antrag sei deshalb aus Rechtsgründen abzulehnen.

«Grosses Unverständnis»

Die RWE Power hat mit «grossem Unverständnis» die Absicht Gabriels zur Kenntnis genommen, den Antrag abzulehnen. Laut RWE Power besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Strommengenübertragung. Dies habe sie sich durch Gutachten renommierter Rechtswissenschafter bestätigen lassen. Auf Basis des geltenden Atomgesetzes sieht die RWE keine Gründe, die einer Zustimmung widersprechen. Für den Fall, dass das Ministerium auch nach der Bewertung der Stellungnahme der RWE bei seinem ablehnenden Bescheid bleibt, wird das Unternehmen Rechtsmittel einlegen, steht in einer Pressemitteilung vom 9. März 2007. «Die Kernenergie leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Wir halten es für falsch, sie aus rein ideologischen Gründen abzulehnen, meinte Jan Zilius, Vorstandsvorsitzender der RWE Power. Wilhelm Dietzel, der auch für die Atomaufsicht zuständige hessische Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hatte bereits am 2. März 2007 Gabriel vor einem rein ideologisch motivierten Vorgehen bei der Entscheidung über die Strommengen-Übertragung auf das Kernkraftwerk Biblis-A gewarnt: «Wir erwarten eine schnelle, faire und ideologiefreie Prüfung des Antrages zur Strommengenübertragung auf Biblis-A. Bundeswirtschaftministerium und Bundeskanzleramt müssen in diesem Fall nach unserer Meinung mit einbezogen werden. Wir erwarten selbstverständlich vom Bundesumweltministerium, dass auch die Atomaufsicht in Hessen zu dieser Sache gehört wird! Dies ist bislang leider noch nicht erfolgt.»

Zurzeit läuft noch ein weiteres Prüfverfahren eines Antrags auf Strommengenübertragung für das vom baden-württembergischen Energiekonzern EnBW betriebene Kernkraftwerk Neckar-1. Am 6. März 2007 hat Vattenfall Europe ebenfalls einen Antrag auf Strommengenübertragung eingereicht.

Quelle

M.A. nach BMU und RWE Power, Medienmitteilungen, 9. März, und Hessischem Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Pressemitteilung, 2. März 2007

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