Deutschland: zweiter Antrag für Strommengenübertragung auf Biblis-A abgewiesen
Der deutsche Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat am 7. April 2008 auch den zweiten Antrag des Energiekonzerns RWE abgelehnt, Reststrommengen vom jüngeren Kernkraftwerk Emsland auf die ältere Anlage Biblis-A zu übertragen.
Die Ablehnung des Antrags der RWE begründete das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) damit, dass der Kernkraftwerksblock Biblis-A über weniger Sicherheitsreserven als das modernere Kernkraftwerk Emsland verfüge, das Strommengen zugunsten von Biblis-A abgeben sollte. Zur Sicherstellung der Energieversorgung und zum Klimaschutz sei die Strommengenübertragung nicht erforderlich, so das BMU.
Bereits zweite Ablehnung an die RWE
Das BMU hatte schon am 18. Mai 2007 den ersten Antrag der RWE abgelehnt, Biblis-A durch die Übertragung von 30 TWh Reststromkontingent aus dem stillgelegten Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich bis 2013 betreiben zu können. Der Klage der RWE beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde am 27. Februar 2008 nicht stattgegeben. Daraufhin beschloss die RWE, die Klage vor das Bundesverwaltungsgericht weiter zu ziehen.
Noch zwei Anträge hängig
Das BMU muss noch über zwei weitere Anträge auf Zustimmung zu Strommengenübertragungen von neueren auf ältere Anlagen befinden: derjenigen von Neckarwestheim-1 auf Neckarwestheim-2 der EnBW und derjenigen von Krümmel auf Brunsbüttel der Vattenfall.
Quelle
M.A. nach BMU, Pressemitteilung, 7. April 2008