Deutschland: Zusammenarbeit beim Standortauswahlverfahren
Die deutsche Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) haben eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit im Bereich der Standortauswahl und bei den bestehenden Endlagerprojekten unterzeichnet.
Die am 22. August 2018 unterzeichnete Vereinbarung gilt für die Dauer des Standortauswahlverfahrens nach dem Standortauswahlgesetz sowie für die Aufgabenübertragung nach Atomgesetz für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung der bestehenden Endlager Morsleben und Konrad. Zudem unterstützt die BGR die BGE mit ihrer geowissenschaftlichen Expertise bei der Stilllegung der Schachtanlage Asse II. Im Rahmen der Zusammenarbeit bei der Standortsuche ist geplant, dass die BGR spezifische Fragestellungen im Auftrag der BGE untersucht und dadurch die BGE bei der Suche nach einem geeigneten Standort zur Endlagerung hochaktiver Abfälle unterstützt. Des Weiteren wird die BGR im Auftrag der BGE Forschungs- und Entwicklungsarbeiten durchführen.
Die BGE hatte am 25. April 2017 die Verantwortung als Betreiberin der Schachtanlage Asse II sowie der Endlager Konrad und Morsleben vom Bundesamt für Strahlenschutz übernommen. Zu den weiteren Aufgaben zählt die Suche nach einem Endlagerstandort zur Entsorgung der in Deutschland verursachten hochaktiven Abfälle.
Quelle
M.A. nach BGE und BGR, gemeinsame Medienmitteilung, 22. August 2018