Deutschland: weitere Klage gegen Moratorium
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG hat beim Landgericht Bonn eine Schadenersatzklage gegen Deutschland und das Land Baden-Württemberg eingereicht. Grund ist das nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi verhängte dreimonatige Moratorium für Kernkraftwerke.
Nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 hatten die deutsche Bundesregierung und die Länder beschlossen, die Kernkraftwerkseinheiten, die vor Ende 1980 den Betrieb aufgenommen hatten, während dreier Monate vom Netz nehmen zu lassen, um umfassende Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen. Davon betroffen waren auch die EnBW-Einheiten Neckarwestheim-1 und Philippsburg-1 im Bundesland Baden-Württemberg.
Das Bundesverwaltungsgericht und der Hessische Verwaltungsgerichtshof erklärten dieses Moratorium inzwischen als rechtswidrig. Die dafür ausschlaggebenden Gründe seien auf die EnBW übertragbar, so das Unternehmen. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht des Umstands, dass mögliche Ansprüche Ende 2014 verjähren, beschloss das Unternehmen, noch im Dezember Schadensersatz im Rahmen einer Klage geltend zu machen. Die bereits eingereichten Klagen der RWE Power AG und der E.On Kernkraft GmbH würden hierbei wesentliche Erkenntnisse liefern und eine verfahrensökonomische Abwicklung unterstützen, ist sich die EnBW sicher.
Der Schaden, der dem Unternehmen durch die rechtswidrigen Anordnungen für die Kernkraftwerkseinheiten Neckarwestheim-1 und Philippsburg-1 entstanden ist, liegt laut EnBW im Bereich eines niedrigen dreistelligen Millionenbetrags.
Quelle
M.A. nach EnBW, Medienmitteilung, 22. Dezember 2014