Deutschland: Weg frei für Endlager «Schacht Konrad»

Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat am 10. November 2009 die Beschwerde eines Landwirts gegen das geplante Endlager «Schacht Konrad» im niedersächsischen Salzgitter nicht zur Entscheidung angenommen und damit einen jahrelangen Rechtsstreit beendet.

1. Dez. 2009

Der Landwirt, dessen Anwesen an die Schachtanlage Konrad angrenzt, hatte Beschwerde gegen den Bau des Endlagers für schwach- und mittelaktive Abfälle erhoben. Er ist der Meinung, dass das Lager unter anderem sein Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit gefährde.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Landwirts nicht zur Entscheidung angenommen, da alle verfassungsrechtlichen Fragen dazu bereits geklärt seien, heisst es im Beschluss. Nach den Worten des Gerichts stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatlichen Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit – auch wenn sie ein gewisses «Restrisiko» in Kauf nähmen. Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Abfälle nach dem Stand von Wissenschaft und Technik «praktisch ausgeschlossen» seien, befand das Gericht und verwies auf seinen Grundsatzentscheid von 1978.

Dies war die letzte hängige Verfassungsbeschwerde gegen das Endlager. Damit kann das Lager voraussichtlich 2014 in Betrieb gehen.

Quelle

M.A. nach Bundesverfassungsgericht, Pressemitteilung, 26. November 2009

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft