Deutschland: RWE-Klage zu Biblis-A abgewiesen
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 27. Februar 2008 die Klage der RWE Power AG gegen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) abgelehnt. Reststrommengen des vorzeitig stillgelegten Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich dürfen demnach nicht auf den heute in Deutschland dienstältesten Block Biblis-A übertragen werden. Die RWE wird das Urteil vor Bundesverwaltungsgericht ziehen.
Die RWE hatte am 25. September 2006 beim BMU den Antrag auf Übertragung von 30 TWh des Reststrommengenkontingents des Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich gestellt. Diese Anlage war 1988 nach nur 13 Monaten Betrieb aus verwaltungsrechtlichen Gründen stillgelegt worden. Bereits im März 2007 hatte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel seine ablehnende Haltung zum Gesuch angekündigt. Noch bevor das BMU den Antrag am 18. Mai 2007 offiziell abwies, erhob die RWE beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen das BMU. Dieser Klage wurde nun nicht stattgegeben. Mit seinem Urteil schliesst sich der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts an, das am 16. Januar 2008 eine entsprechende Klage der zum Vattenfall-Konzern gehörenden Betreiberin des Kernkraftwerks Brunsbüttel verworfen hatte.
RWE geht vor Bundesverwaltungsgericht
«Wir bedauern das Urteil», erklärte RWE-Vorstandsmitglied Gerd Jäger. Laut RWE bleibt das Unternehmen bei seiner Auffassung, dass die Strommengenübertragung zulässig ist, wenn Bundeswirtschaftsministerium, BMU und Bundeskanzleramt ihr zustimmen. Die RWE kündigte deshalb - wie bereits Vattenfall - Revision beim Bundesverwaltungsgericht an, da sie davon ausgeht, dass die Position des Unternehmens in diesem Verfahren bestätigt werden wird.
Weiterer Antrag hängig
Die Laufzeitverlängerung von Biblis-A verfolgt die RWE auch mit einem weiteren Antrag. Falls die Übertragung von Mülheim-Kärlich nicht zugelassen wird, soll eine Strommenge von Deutschlands zweitjüngstem Kernkraftwerk Emsland übertragen werden. Die Prüfung dieses Antrags durch das BMU, die eine vergleichende Sicherheitsanalyse beider Kraftwerke erfordert, ist noch nicht abgeschlossen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat deshalb das Gerichtsverfahren zu einer diesen Antrag betreffenden RWE-Klage zunächst bis Ende März 2008 ausgesetzt.
Wieder am Netz
Nach erfolgreichem Abschluss eines umfangreichen Sanierungsprogramms wegen Montagemängel an Dübelverbindungen waren Block-B von Biblis im Dezember 2007 und Block-A Anfang Februar 2008 nach einem mehr als einjährigem Stillstand wieder ans Netz gegangen. Aufgrund dieses Produktionsausfalls muss Biblis-A nicht - wie in der Atomausstiegsvereinbarung vorgesehen - bereits dieses Jahr stillgelegt werden, sondern kann noch bis 2009 laufen. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Strommengenübertragung genehmigen, so könnte Bilbis-A bis 2013 am Netz bleiben.
Quelle
M.A. nach RWE, BMU und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Pressemitteilungen, 27. Februar 2008
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