Deutschland: Petition gegen Atomausstieg erreicht das Quorum
Die Petition «Stuttgarter Erklärung» zur Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen hat die Marke von mehr als 57’000 Unterschriften geschafft. Damit hat sie das Quorum von 50’000 erreicht und kann nun durch den Initiator Prof. André Thess im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden.
In der «Stuttgarter Erklärung» fordern 19 erstunterzeichnende aktive Professorinnen und Professoren deutscher Universitäten, vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Energiekrise sowie der vom IPCC und der EU als CO2-arm und nachhaltig eingestuften Kernenergie, die sofortige Aufhebung der Atomausstiegs-Paragraphen (Insbesondere § 7 Atomgesetz) und eine Prüfung der sicherheitstechnischen Betriebserlaubnis, um deutschen Kernkraftwerken den Weiterbetrieb zu ermöglichen.
Initiator der Petition ist der Professor für Energiespeicherung André Thess der Universität Stuttgart. Nach dem Ende der Mitzeichnungsfrist äusserten sich Thess: «Wir freuen uns über breite Unterstützung unseres Anliegens in der Bevölkerung. Wir fordern von den Entscheidungsträger, der Stimme der Wissenschaft Gehör zu schenken, zumal die Kernenergie laut Weltklimarat IPCC und der EU-Taxonomie eine nachhaltige Energiequelle ist.»
Der Verein Nuklearia unterstützt das Anliegen der Petition, nicht nur die Laufzeiten der Kernkraftwerke zu verlängern, sondern den Atomausstieg komplett zu streichen. «Ohne die Kernenergie sind wir blank. Wir haben bald nichts mehr, um unseren Strombedarf zu decken. Mit erneuerbaren Energien allein ist das nicht möglich, denn wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht, liefern Solarmodule und Windräder keinen Strom. Dagegen hilft auch ein weiterer Ausbau kaum», so Rainer Klute, Nuklearia-Vorsitzender. Er freut sich über die Unterstützung für die Petition: «Ich bin begeistert über die vielen Mitstreiter in unserem Verein und in befreundeten Organisationen im In- und Ausland, die sich engagiert haben!»
Quelle
A.D. nach Nuklearia, Medienmitteilung, 12. Oktober 2022 und Stellungnahme Prof. André Thess, 14. Oktober 2022