Deutschland: Novelle mit Entschädigungsregelungen verabschiedet

Der deutsche Bundesrat – die Vertretung der Länder – hat die 16. Novelle des Atomgesetzes verabschiedet, die Entschädigungsregelungen infolge des nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi im März 2011 beschlossenen beschleunigten Kernenergieausstiegs enthält.

12. Juli 2018

Die nun verabschiedete Novelle erlaubt es den Energieversorgungsunternehmen, einen angemessenen finanziellen Ausgleich für sogenannte frustrierte Investitionen zu verlangen, die sie in den Kernkraftwerken zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung getätigt hatten. Zudem können die RWE Power AG und die Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH einen angemessenen finanziellen Ausgleich für jene Elektrizitätsmengen der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Kernkraftwerk übertragen werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 6. Dezember 2016 geurteilt, dass der beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie in grossen Teilen mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Allerdings stünde den Energiekonzernen wegen des beschleunigten Atomausstiegs nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi eine «angemessene» Entschädigung zu. Dem Urteil zufolge musste der Gesetzgeber bis Ende Juni 2018 eine entsprechende Regelung schaffen.

Mit der Verabschiedung der 16. Novelle des Atomgesetzes bleibt der Fahrplan für den beschleunigten Kernenergieausstieg unverändert. Jedes Kernkraftwerk behält sein bisheriges gesetzlich festgelegtes Abschaltdatum.

Quelle

M.A. nach BMU, Medienmitteilung, 6. Juli 2018

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