Deutschland: Kernbrennstoffsteuer ist vorläufig zu bezahlen
Die deutschen Energieversorger müssen bis auf weiteres die von der Regierung beschlossene, indessen umstrittene Kernbrennstoffsteuer entrichten. Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) – das höchste deutsche Steuergericht – hat am 9. März 2012 einen Entscheid des Finanzgerichts Hamburg aufgehoben.
Das Finanzgericht Hamburg – die Vorinstanz – hatte am 16. September 2011 den Vollzug des Steuerbescheids wegen ernsthafter verfassungsrechtlicher Bedenken an der Kernbrennstoffsteuer aufgehoben und die Rückerstattung der von den Energieversorgern bereits bezahlten Kernbrennstoffsteuer angeordnet. Der BFH hat nun in seinem Urteil auf Beschwerde des Hauptzollamts den Entscheid des Finanzgerichts aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.
Da laut BFH die öffentlichen Belange an der Steuererhebung schwerer wiegen als die Interessen der Energieversorger, müssen diese die Kernbrennstoffsteuer bis zur Klärung der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes bezahlen.
Zu der umstrittenen Frage, ob der deutschen Regierung die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zustehe, hat der BFH keine Stellung genommen.
Quelle
M.A. nach BFH, Medienmitteilung, 14. März, und Beschluss, 9. März 2012