Deutschland: Kernbrennstoffsteuer doch verfassungsgemäss?

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist in zwei Fällen zum Schluss gekommen, dass die Erhebung einer Steuer auf Kernbrennstoffen in Deutschland verfassungsgemäss und europarechtskonform sei.

16. Jan. 2012

Es bestünden «keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes», schreibt das Finanzgericht Baden-Württemberg in seiner Medienmitteilung vom 12. Januar 2012.

Die Richter vertreten unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Auffassung, dass es für die Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Einführung einer Kernbrennstoffsteuer in Form einer Verbrauchsteuer nicht darauf ankommt, ob die Steuer auf die Stromkunden abwälzbar sei oder nicht. Zudem werde weder gegen das Eigentumsrecht noch das Europarecht verstossen. Schliesslich habe der Gesetzgeber mit der Kernbrennstoffsteuer auch keine der Verpflichtungen verletzt, die Deutschland im Rahmen der Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Euratom eingegangen sei.

Die deutschen Energiekonzerne RWE AG, E.On AG und EnBW AG hatten im Sommer Klage gegen die Brennelementsteuer, die auf den 1. Januar 2011 eingeführt worden war, eingereicht. Sie wollten damit verhindern, dass sie die zusammen mit der Laufzeitverlängerung für Reaktoren beschlossene Steuer trotz des Atomausstiegs zahlen müssten.

Andere Auffassung

In einem bundesweit ersten Gerichtsentscheid hatte das Finanzgericht Hamburg im September 2011 in seinem Beschluss ernstliche Zweifel an der formellen Verfassungsmässigkeit des Kernbrennstoffsteuergesetzes geäussert, «weil der deutschen Regierung keine Gesetzgebungskompetenz zum Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes zustehen dürfte». Das Finanzgericht München kam später zu einem analogen Entscheid.

Quelle

M.A. nach Finanzgericht Baden-Württemberg, Medienmitteilung, 12. Januar 2012

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