Deutschland: Gesetz zur Ratifizierung des Kioto-Protokolls verabschiedet

Der deutsche Bundestag hat am 22. März 2002 das Gesetz zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verabschiedet. Damit sind die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ratifizierung des Protokolls geschaffen.

21. März 2002

Die Bundesregierung hatte bereits am 5. Dezember 2001 dem Gesetzesentwurf zugestimmt und der deutsche Bundesrat hat am 1. Februar 2002 beschlossen, dagegen keine Einwendungen zu erheben.
Im Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen verpflichten sich die Industriestaaten, ihre gesamten Emissionen der wichtigsten Treibhausgase bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 um mindestens 5% unter den Stand von 1990 zu senken. Wenn es auch international gelingt, den Zeitplan für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls zu erfüllen, werden im September 2002 in Johannesburg auf der internationalen Konferenz für nachhaltige Entwicklung zum ersten Mal verbindliche Ziele und Massnahmen für den globalen Klimaschutz in Kraft treten.

Quelle

D.S. nach Mitteilungen Deutsche Bundesregierung vom 22. März 2002

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