Deutschland: EnBW beantragt Reststromübertragung
Die EnBW Kernkraft GmbH (EnKK) hat am 21. Dezember 2006 beim deutschen Bundesumweltministerium einen Antrag auf Reststrommengenübertragung für das Kernkraftwerk Neckarwestheim-1 (Neckar-1) gestellt.
Die EnKK, eine Kerngesellschaft der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW), hat die Übertragung von insgesamt 46,9 TWh aus dem Reststrommengenkontingent des Kernkraftwerks Neckarwestheim-2 (Neckar-2) beantragt. Mit der Übertragung dieser Strommenge ergibt sich für Neckar-1 rechnerisch eine voraussichtliche Verlängerung der Betriebszeit um etwa acht Jahre, also voraussichtlich bis zum Jahr 2017. In Folge dieser Reststrommengenübertragung verkürzt sich gleichzeitig auch die rechnerische Betriebszeit des abgebenden Kernkraftwerks Neckar-2 um rund fünf Jahre, also voraussichtlich ebenfalls bis zum Jahr 2017.
Umverteilung von Reststrommengen
Laut Pressemitteilung nimmt die EnKK mit dem Antrag ihr im Atomgesetz ausdrücklich verbrieftes Recht wahr, die Übertragung von Strommengenkontingenten von einem Kraftwerk auf ein anderes zu beantragen. Das Atomgesetz sieht für einen Antrag zur Reststrommengenübertragung von «neu auf alt» die Zustimmung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Wirtschaft vor. Aus Sicht der Rechtsberatung der EnBW ist die Rechtslage so eindeutig, dass das BMU dem Antrag stattgeben muss. «Uns ist die Feststellung wichtig, dass mit der beantragten Reststrommengenübertragung nur eine Umverteilung von Reststrommengen und keine generelle Laufzeitverlängerung verbunden ist. Eine generelle Laufzeitverlängerung kann nur der Gesetzgeber durch eine Änderung des Atomgesetzes ermöglichen», betonte Hans-Josef Zimmer, Vorsitzender der Geschäftsführung der EnKK.
EnBW-Vorstandsvorsitzender Utz Claassen meinte dazu: «Wir betreiben keine wahltaktische Kosmetik. Wir wollen Synergien heben in den Bereichen Sicherheit und Wirtschaftlichkeit. Wir stellen deshalb einen kraftvollen Antrag mit echter Substanz. Dabei orientieren wir uns an internationalen Massstäben - und all dies selbstverständlich in vollem Einklang mit dem Wortlaut und den Zielen des Atomgesetzes. Wir stellen heute einen Antrag, der nachhaltig die Sicherheit erhöht, die Wirtschaftlichkeit verbessert, preisentlastende Effekte schafft, die Versorgungssicherheit fördert und wesentlich dem Klimaschutz dient. Damit vertreten wir auch die Interessen unserer Kunden und unserer Umwelt.» Schon vor Jahresfrist hatte der Baden-Württembergische Wirtschaftsministers Ernst Pfister seine Unterstützung für das Vorgehen der EnBW zugesagt.
BMU: Prüfungsverfahren braucht Zeit
Nach Eingang des Antrages beim BMU erklärte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel: «Grundsätzlich kann die Prüfung solcher Anträge mehrere Monate dauern und hängt wesentlich von der Qualität der vorgelegten Unterlagen ab.» Gabriel ist entschieden gegen Laufzeitverlängerungen älterer Kernkraftwerke. Am 26. September 2006 hatte bereits die RWE Power AG einen Antrag auf Zustimmung zur Strommengenübertragung auf ihren Block A des Kernkraftwerk Biblis in Hessen gestellt.
Neckar-1 (785 MW, PWR) hat 1976 den Betrieb aufgenommen, Neckar-2 (1300 MW, PWR), das jüngste der deutschen Reaktorblöcke, 1989. Insgesamt erzeugen die Kernkraftwerke rund einen Viertel der in Deutschland benötigten elektrischen Energie.
Quelle
M.A. nach EnBW und BMU, Pressemitteilungen, 21. Dezember 2006
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