Deutschland: Bundestag stimmt Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken zu
Mit 308 Ja-Stimmen bei 289-Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen hat der Deutsche Bundestag am 28. Oktober 2010 in namentlicher Abstimmung der Laufzeitverlängerung der 17 noch in Betrieb stehenden Kernkraftwerkseinheiten um durchschnittlich 12 Jahre zugestimmt. Der Bau neuer Kernkraftwerke ist weiterhin nicht möglich. Die entsprechende Änderung des Atomgesetzes nahm der Bundestag wie von den Koalitionsparteien vorgeschlagen an.
Neben der Laufzeitverlängerung wurde in einer weiteren Novelle zum Atomgesetz für die Betreiber von Kernanlagen eine Pflicht zur Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems, zur Bereitstellung angemessener Mittel für einen sicheren Betrieb, zur Aus- und Fortbildung des Personals und zur Sicherheitsüberprüfung alle zehn Jahre – gegebenenfalls unter Beiziehung internationaler Experten – eingeführt. Die Betreiber müssen ferner weitere Vorsorge gegen Risiken gemäss Stand der Wissenschaft und Technik treffen. Zur Errichtung von Endlagern für radioaktive Abfälle schliesslich können jetzt Enteignungen vorgenommen werden. Dieser Gesetzesänderung stimmte der Bundestag mit 320 gegen 273 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.
Sondervermögen «Energie- und Klimafonds» beschlossen
Mit 321 zu 271 Stimmen bei einer Enthaltung genehmigte der Bundestag am gleichen Tag das Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens «Energie- und Klimafonds». Damit werden ab 2011 zusätzliche Mittel für innovative Technologien bei der Erzeugung, Speicherung, Verteilung und Nutzung von Energie bereitgestellt. Grundlage der Finanzierung sind vor allem die Mehreinnahmen aus der Abschöpfung von Zusatzgewinnen aus der Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken sowie ab 2013 Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Emissionszertifikate.
Ja zur Kernbrennstoffsteuer
Der Bundestag nahm zudem mit 319 zu 269 Stimmen bei einer Enthaltung die Koalitionsvorlage zur Einführung einer Kernbrennstoffsteuer an. Damit wird der Verbrauch von Kernbrennstoffen im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2016 direkt besteuert. Diese Steuer soll dem Bundeshaushalt jährlich EUR 2,3 Mrd. (CHF 3,2 Mrd.) einbringen.
Umsetzung des Energiekonzepts
Schliesslich genehmigte der Bundestag einen Antrag der Koalitionsregierung zur Umsetzung des Energiekonzepts. Darin heisst es unter anderem, dass eine Stromerzeugung aus konventionellen Energieträgern notwendig sein werde, bis leistungsstarke Energiespeicher und neue Transportnetze für erneuerbare Energien geschaffen sind.
Quelle
M.A. nach Deutscher Bundestag, Beschlüsse, 28. Oktober 2010
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