Deutschland: Bundestag beschliesst Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke
Der Deutsche Bundestag hat die Laufzeitverlängerung der drei verbliebenen Kernkraftwerke bis zum 15. April 2023 beschlossen. Die Abgeordneten haben sich mit 375 zu 216 Stimmen bei 70 Enthaltungen für den Gesetzesentwurf entschieden.
Mit der Änderung des Atomgesetzes werden laut Bundesregierung die Rahmenbedingungen für einen bis zum 15. April 2023 befristeten Weiterbetrieb der verbleibenden Kernkraftwerke Emsland, Isar-2 und Neckarwestheim-2 geschaffen. Damit sollen Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz gehalten und ein positiver Beitrag zur Energieversorgungsicherheit insgesamt, zur Leistungsbilanz und zur Netzsicherheit geleistet werden.
Der befristete Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke sei in einer Sonderanalyse, dem sogenannten Stresstest, der vier Übertragungsnetzbetreiber für die Stromversorgung für den Winter 2022/23, als weiterer Baustein zur Energieversorgungssicherheit in Deutschland identifiziert worden. Weiterhin könne der Einsatz der drei Kernkraftwerke im kommenden Winter auch das Stromnetz im europäischen Ausland bei drohenden Leistungsdefiziten, insbesondere in Frankreich, unterstützen, teilt die Regierung mit.
Mehrere Oppositionsvorlagen, die unter anderem eine Laufzeitverlängerung bis Ende 2024 oder eine unbefristete Laufzeit für Kernkraftwerke forderten, wurden vom Parlament abgelehnt.
Quelle
A.D. nach Deutschem Bundestag, 11. November 2022
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