Deutschland: Bundesrat billigt Atomausstieg

Der Bundesrat – die Ländervertretung Deutschlands – hat in der Sitzung vom 8. Juli 2011 den Atomausstieg und die Energiewende abgesegnet. Er billigte das geänderte Atomgesetz und sechs Begleitgesetze. Jetzt muss Bundespräsident Christian Wulff die Ausstiegsgesetze unterschreiben, damit sie in Kraft treten. Er will sich dafür die nötige Zeit nehmen.

13. Juli 2011
Bundespräsident Christian Wulff will sich bei der Prüfung der Gesetze zum beschleunigten Atomausstieg in Deutschland nicht drängen lassen.
Bundespräsident Christian Wulff will sich bei der Prüfung der Gesetze zum beschleunigten Atomausstieg in Deutschland nicht drängen lassen.
Quelle: CDU Niedersachsen

Da die Ländervertreter auf ein Vermittlungsverfahren verzichteten, liegen die Gesetze nun Wulff zur Unterschrift vor. Er muss prüfen, ob sie im Inhalt und Verfahren im Einklang mit der Verfassung stehen. Erst mit seiner Unterschrift treten die Gesetze in Kraft. Der Bundestag hatte die neuen Atomgesetze und das neue Energiekonzept bereits am 30. Juni 2011 beschlossen.

Bundespräsident nimmt sich Zeit

In einem Interview mit dem deutschen Fernsehsender ZDF sagte Wulff am 10. Juli, der Bundestag sei bei der Energiewende unzureichend eingebunden gewesen: «Das ging jetzt doch alles sehr, sehr schnell und am Parlament vorbei.» Solche Entscheidungen dürften nicht in «Koalitionsausschüsse und in bestimmte Sonderkommissionen, die keine demokratische Rückwirkung haben» verlagert werden. Wegen des geplanten Ausstiegs bis 2022 seien auch eigentumsrechtliche Fragen zu prüfen. Das Ganze sei kompliziert und brauche Zeit, so Wulff. Die werde er sich auch nehmen.

Die deutsche Regierung hatte nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi im März 2011 die sieben ältesten Kernkraftwerkseinheiten sowie als achten Block Krümmel, der zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschaltet war, im Rahmen eines dreimonatigen Moratoriums vom Netz nehmen lassen. Die Betreiber setzten sie nach Ablauf des Moratoriums – im Hinblick auf das baldige Inkrafttreten der Ausstiegsgesetze – gar nicht wieder in Betrieb.

Quelle

M.A. nach Deutschem Bundesrat, Medienmitteilung, 8. Juli, und ZDF-Sommerinterview, 10. Juli 2011

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