Deutschland: BfS-Empfehlungen zur Schachtanlage Asse
Die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II – einem ehemaligen Kalisalzbergwerk in Niedersachsen, das ab 1967 als Versuchsendlagerstätte diente – ist nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante beim weiteren Umgang mit den dort eingelagerten radioaktiven Abfällen. Dies ist das Ergebnis des Optionenvergleichs zur Stilllegung der Asse, den das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) am 15. Januar 2010 vorgestellt hat.
Das BfS hat in einem sogenannten Optionenvergleich verschiedene Möglichkeiten, wie die Asse II stillgelegt werden kann, untersucht: Eine Möglichkeit ist, die Abfälle aus der Schachtanlage zu holen und anderswo einzulagern (Rückholung). Eine andere Möglichkeit sieht vor, in einem tieferen Teil des Salzstocks neue Hohlräume zu schaffen und die Abfälle dorthin umzulagern (Umlagerung). Die dritte Möglichkeit besteht darin, die Hohlräume im Bergwerk vollständig mit Beton zu verfüllen (Vollverfüllung).
Rückholung beste Option
Bei der Rückholung der Abfälle kann nach derzeitigem Kenntnisstand ein Langzeitsicherheitsnachweis erbracht werden, erklärte BfS-Präsident Wolfram König an der Vorstellung des Optionenvergleichs. Gegen die Vollverfüllung spricht, so die Studie, dass für diese Schliessungsvariante derzeit nicht gesagt werden kann, ob ein Langzeitsicherheitsnachweis gelingt. Bei der Umlagerung der Abfälle besteht zudem das Risiko, keinen geeigneten Einlagerungsbereich zu finden. Ausserdem dauert diese Stilllegungsoption weitaus am längsten.
Keine der drei Varianten sei optimal, alle würden Unsicherheiten für die Realisierung bergen, so das BfS. Zudem sei die Standfestigkeit des Bergwerks nicht vorhersagbar. Um die bestehenden Unsicherheiten so schnell wie möglich zu klären, wird das BfS in Absprache mit dem Bundesumweltministerium ein Konzept für das weitere Vorgehen zur Öffnung der Kammern und zur Untersuchung der Abfallgebinde vorlegen. In der Asse lagern rund 126’000 Fässer mit schwach- und mittelaktiven Abfällen.
Quelle
M.A. nach BfS, Medienmitteilung, 15. Januar 2010