Deutschland bewilligt Brennelement-Transporte ins Ausland
Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat am 21. September 2000 die Genehmigung erteilt, den Transport bestrahlter Brennelemente aus deutschen Kernkraftwerken in ausländische Wiederaufarbeitungsanlagen wieder aufzunehmen.
Nach der Bewilligung innerdeutscher Transporte im Januar 2000 erhalten jetzt einstweilen acht Transporte von Kernkraftwerken nach der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague grünes Licht. Die Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) hatte im Auftrag von Kernkraftwerksbetreibern 54 Transporte aus Deutschland nach La Hague bis Ende 2001 beantragt. Wegen fehlender Versicherungsnachweise für das Jahr 2001 und mangelnder realer Transportmöglichkeiten hat das BfS vorerst die Zahl von Transporten auf acht im laufenden Jahr begrenzt.
Die Beförderung bestrahlter Brennelemente nach ausländischen Wiederaufarbeitungsanlagen wurde im Mai 1998 ausgesetzt, weil mehrfach Sauberkeits-Richtwerte für die Oberflächenkontamination überschritten worden waren. Für die Wiederaufnahme der Transporte entscheidend war daher der Nachweis, dass in Zukunft die Richtwerte beim ganzen Transportvorgang mit ausreichender Sicherheit nicht überschritten werden. Eine wesentliche Voraussetzung bildete auch die Anerkennung der französischen Zulassung für die Transportbehälter. Wann von den jetzt erteilten Genehmigungen Gebrauch gemacht wird, liegt bei der NCS, die mit den von den Transporten berührten Bundesländern die Termine zu vereinbaren hat.
Quelle
P.B. nach BfS-Pressemitteilung, 22. September 2000