Deutschland: beschleunigter Atomausstieg besiegelt

Der beschleunigte Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland hat die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Christian Wulff fertigte am 31. Juli 2011 «nach sorgfältiger Prüfung» der Verfassungsmässigkeit das 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes aus, teilte das Bundespräsidialamt in Berlin mit. Auch die sechs Begleitgesetze für die Energiewende unterzeichnete Wulff.

3. Aug. 2011

Nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima-Daiichi hatte die deutsche Regierung beschlossen, schneller als geplant – nämlich bis 2022 – aus der Kernenergie auszusteigen und die erst im vergangenen Herbst beschlossene Laufzeitverlängerung für die deutschen Kernkraftwerke zurückgenommen.

Die entsprechenden Gesetzesentwürfe hatte der Deutsche Bundestag Ende Juni und der Bundesrat Anfang Juli 2011 gebilligt. Nach deren Verkündung im Bundesgesetzblatt sind die Gesetze in Kraft getreten.

Damit gehen zunächst die sieben Kernkraftwerkseinheiten vom Netz, die bereits im Zuge des Moratoriums abgeschaltet worden waren: Biblis-A und -B, Brunsbüttel, Isar-1, Neckarwestheim-1, Philippsburg-1 und Unterweser. Hinzu kommt als achte Einheit das Kernkraftwerk Krümmel, das zum Zeitpunkt des Moratoriums bereits abgeschaltet war. Bis zum entsprechenden Jahresende folgen Grafenrheinfeld (2015), Gundremmingen-B (2017), Philippsburg-2 (2019), Grohnde, Gundremmingen-C und Brokdorf (2021) sowie schliesslich Isar-2, Emsland und Neckarwestheim-2 (2022). Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll bis 2020 auf mindestens 35% steigen, bis 2030 dann auf 50%. Zugleich soll der Stromverbrauch bis 2020 um 10% sinken.

Quelle

M.A. nach deutschem Bundespräsidialamt, Medienmitteilung, 1. August, und Bundesregierung, Medienmitteilung, 5. August 2011

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