Deutschland: Auftrag für die Planung der Asse-II-Anlagen vergeben
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den Auftrag für die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen der Abfallbehandlungsanlage und des Zwischenlagers im ehemaligen Salzbergwerk Asse II im Landkreis Wolfenbüttel (Niedersachsen) vergeben. Das sigreiche Konsortium hat bis Ende 2023 Zeit, die Pläne vorzulegen.
Der vergebene Auftrag sieht vor, dass die übertägigen Anlagen so auszulegen sind, dass sie mit rund 100’000 m3 zurückgeholte schwach- und mittelaktive Abfälle umgehen können. kann. Im Zuge der störfallsicheren und transportgerechten Konditionierung der radioaktiven Abfälle wird das zwischenzulagernde Gesamtvolumen auf rund 200’000 m3 geschätzt. Für diese Mengen muss das Zwischenlager ausgelegt sein.
Ziel sind genehmigungsfähige Planungen der technischen Anlagen
Laut BGE umfasst der Vertrag die Erstellung der Grundlagenermittlung, Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Abfallbehandlungsanlage und das Zwischenlager. Dazu gehören auch Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen samt Tragwerksplanung und technischer Ausrüstung zur Pufferung, Charakterisierung, Konditionierung und Zwischenlagerung für die aus der Schachtanlage Asse II zurückzuholenden radioaktiven Abfälle. Es werden ausschliesslich Abfälle aus der Schachtanlage Asse II am Standort behandelt und zwischengelagert.
Das siegreiche Konsortium aus der Uniper Anlagenservice GmbH, der Uniper Technologies GmbH und der Brenk Systemplanung GmbH wird «eine technisch und wirtschaftlich fachgerechte Planung» für die Errichtung und den Betrieb der erforderlichen Anlagen «unter Berücksichtigung aller gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen» entwickeln.
Die BGE hatte ihren Plan für die Rückholung der Abfälle aus der Asse II im April 2020 vorgelegt. In der Schachtanlage Asse II wurden zwischen 1967 und 1978 im Auftrag der deutschen Regierung Tausende von Fässern mit meist schwachaktiven Abfällen eingelagert. Die Anlage hat sich jedoch als instabil erwiesen und die Rückholung der Abfälle ist seit 2013 gesetzlich vorgeschrieben.
Quelle
M.A. nach BGE, Medienmitteilung, 10. Januar 2022